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Kompakt und - auch für Nichtjuristen - verständlich erläutert der Basiskommentar das Kündigungsschutzgesetz. Ergänzend beleuchten die Autoren weitere wesentliche Vorschriften zum Kündigungsschutz wie die §§ 622, 623 und 626 BGB, ferner die §§ 102, 103 BetrVG über die Beteiligung des Betriebsrats bei Kündigungen.
Aus dem Inhalt: - Kündigungsgründe nach dem Kündigungsschutzgesetz und bei außerordentlichen/fristlosen Kündigungen - Kündigungsschutzprozess - Mitwirkungsmöglichkeiten des Betriebsrats im Rahmen des Anhörungsverfahrens - Regeln der Massenentlassung - Besonderer Kündigungsschutz im
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Produktbeschreibung
Kompakt und - auch für Nichtjuristen - verständlich erläutert der Basiskommentar das Kündigungsschutzgesetz. Ergänzend beleuchten die Autoren weitere wesentliche Vorschriften zum Kündigungsschutz wie die §§ 622, 623 und 626 BGB, ferner die §§ 102, 103 BetrVG über die Beteiligung des Betriebsrats bei Kündigungen.

Aus dem Inhalt:
- Kündigungsgründe nach dem Kündigungsschutzgesetz und bei außerordentlichen/fristlosen Kündigungen
- Kündigungsschutzprozess
- Mitwirkungsmöglichkeiten des Betriebsrats im Rahmen des Anhörungsverfahrens
- Regeln der Massenentlassung
- Besonderer Kündigungsschutz im Rahmen der Betriebsverfassung

Vor dem Hintergrund umfangreicher, neuer Rechtsprechung berücksichtigt die Neuauflage die Änderung des § 5 KSchG durch das "Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und des Arbeitsgerichtsgesetzes" sowie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und das Pflegezeitgesetz.

Die Autoren:

Bertram Zwanziger, Dr. jur., Richter am Bundesarbeitsgericht, Autor und Herausgeber zahlreicher Veröffentlichungen.

Silke Altmann, Richterin am Arbeitsgericht Karlsruhe.

Heike Schneppendahl, Rechtsanwältin in Bochum.
Autorenporträt
Bertram Zwanziger Richter am Bundesarbeitsgericht. Mitherausgeber des Kommentars zum Kündigungsschutzgesetz und zum Arbeitsrecht Heike Schneppendahl Rechtsanwältin in der Kanzlei "Kompetenzzentrum Arbeitsrecht" in Bochum und Mitverfasserin des "Basiskommentars zum Kündigungsschutzgesetz". ... weitere Infos