Das Kündigungsschutzrecht ist auf den Einzelfall bezogen und zeichnet sich durch Differenzierung aus. Autor und Autorinnen arbeiten in diesem Basiskommentar die tragenden Prinzipien heraus. Damit ermöglichen sie allen mit dem Thema Befassten einen zuverlässigen Überblick und den schnellen Einstieg in die Materie. Die in der Rechtsprechung entwickelten und aufgenommenen Grundsätze stehen dabei im Mittelpunkt.
Neben dem Kündigungsschutzgesetz sind die den allgemeinen Kündigungsschutz betreffenden
622, 623 und 626 BGB kommentiert. Außerdem werden ausführlich die
102, 103 BetrVG über die Beteiligung des Betriebsrats bei Kündigungen und den Kündigungsschutz für Betriebsratsmitglieder behandelt.
Die Neuauflage berücksichtigt Gesetzesänderungen sowie Rechtsprechung und Literatur bis August 2017.
Aus dem Inhalt:
- Kündigungsgründe nach dem Kündigungsschutzgesetz und bei
außerordentlichen/fristlosen Kündigungen
- Kündigungsschutzprozess
- Mitwirkungsmöglichkeiten des Betriebsrats im Rahmen des
Anhörungsverfahrens
- Regeln der Massenentlassung
- Besonderer Kündigungsschutz im Rahmen der Betriebsverfassung
Autor und Autorinnen:
Dr. Bertram Zwanziger, Richter am Bundesarbeitsgericht Erfurt
Silke Altmann, Richterin am Arbeitsgericht Karlsruhe
Heike Schneppendahl, Rechtsanwältin in Bochum
Neben dem Kündigungsschutzgesetz sind die den allgemeinen Kündigungsschutz betreffenden
622, 623 und 626 BGB kommentiert. Außerdem werden ausführlich die
102, 103 BetrVG über die Beteiligung des Betriebsrats bei Kündigungen und den Kündigungsschutz für Betriebsratsmitglieder behandelt.
Die Neuauflage berücksichtigt Gesetzesänderungen sowie Rechtsprechung und Literatur bis August 2017.
Aus dem Inhalt:
- Kündigungsgründe nach dem Kündigungsschutzgesetz und bei
außerordentlichen/fristlosen Kündigungen
- Kündigungsschutzprozess
- Mitwirkungsmöglichkeiten des Betriebsrats im Rahmen des
Anhörungsverfahrens
- Regeln der Massenentlassung
- Besonderer Kündigungsschutz im Rahmen der Betriebsverfassung
Autor und Autorinnen:
Dr. Bertram Zwanziger, Richter am Bundesarbeitsgericht Erfurt
Silke Altmann, Richterin am Arbeitsgericht Karlsruhe
Heike Schneppendahl, Rechtsanwältin in Bochum