Das Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) regelt die soziale Absicherung von selbstständigen Künstlern und Publizisten in Deutschland. Es stellt sicher, dass diese Berufsgruppen in den gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungen ähnlich abgesichert sind wie Arbeitnehmer. Dabei übernimmt die Künstlersozialkasse (KSK) die Funktion eines Versicherungsgebers und erhebt Beiträge von den Versicherten sowie von Unternehmen, die künstlerische oder publizistische Leistungen in Anspruch nehmen.
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