Generative künstliche Intelligenz (KI) schwingt sich zum Schöpfer immaterieller Güter auf. Jedoch sind KI-generierte Erzeugnisse in Ermangelung eines menschlichen Beitrags einem Immaterialgüterschutz nicht zugänglich. In einer Ära von generativer KI ist es unerlässlich, den Blick auf die Implikationen für den Nachahmungswettbewerb zu richten. Vor diesem Hintergrund untersucht Anna Charlotte Harms die Notwendigkeit eines Investitionsanreizes in Form eines Nachahmungsschutzes für KI-generierte Erzeugnisse. Unter Zuhilfenahme der ökonomischen Analyse des Rechts gelangt sie zu einer eindeutigen Erkenntnis: Lediglich der Markt für generative KI im technischen Einsatzbereich droht zu versagen. Doch dieses Szenario tritt in nächster Zeit nicht ein - Verantwortliche verheimlichen bislang den KI-Einsatz und beanspruchen (unberechtigterweise) ein Immaterialgüterrecht.