Künstliche Intelligenz ist eine technische Innovation, die mit neuartigen Chancen und Risiken verbunden zu sein scheint. Erfordert diese Neuartigkeit auch ein verändertes - ein innovatives - Recht, um die damit verbundenen Risiken bewältigen zu können? Auf Basis einer Analyse der technischen Grundlagen von KI und einer technikphilosophischen Betrachtung des Wesens dieser Technik untersucht die Autorin diese Frage im Kontext der strafrechtlichen Produktverantwortung de lege lata wie de lege ferenda. Eingebettet ist diese Analyse in eine ganzheitliche Betrachtung der Verantwortungsstrukturen für technische Produkte, so dass insbesondere die geplante KI-Verordnung sowie geplante Änderungen bei der zivilrechtlichen Produkthaftung Berücksichtigung finden.