"Künstliche Intelligenz" hat Hochkonjunktur - auch im Urheberrecht. "KI"-generierte Erzeugnisse wie "the Next Rembrandt" werfen vor dem Hintergrund der anthropozentrischen Ausrichtung des Urheberrechts die Frage auf, ob sie de lege lata urheberrechtlich schutzfähig sind. Aber auch die Frage nach einer Schutzfähigkeit von "KI" ist bislang noch nicht abschließend beantwortet. Die Arbeit widmet sich der Klärung dieser Fragen und stellt interdisziplinäre Bezüge zur Kunst - wie "kreativ" ist "KI"? - und zur Technik - was ist realiter unter "KI" zu verstehen? - her. Daran anschließend werden - auch mit rechtsvergleichendem Seitenblick auf die Rechtlage in Großbritannien und den USA - Handlungsoptionen und Anpassungsbedarf diskutiert.