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Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Pädagogik - Pädagogische Soziologie, einseitig bedruckt, Note: 1,7, Universität Bremen, Sprache: Deutsch, Abstract: EinleitungMann und Frau sind in unserem Staat gleichberechtigt, so zumindest lautet Artikel 3 Absatz 2 Grundgesetz. Ein interessanter Aspekt ist in diesem Zusammenhang die Rollenverteilung im Hinblick auf die Kindererziehung. Bislang wurde am althergebrachten Familienmodell festgehalten: Der Vater als Familienoberhaupt und Geldverdiener, die Mutter als treusorgende Hausfrau und Hauptbezugsperson der Kinder. Schritt für Schritt wurde…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Pädagogik - Pädagogische Soziologie, einseitig bedruckt, Note: 1,7, Universität Bremen, Sprache: Deutsch, Abstract: EinleitungMann und Frau sind in unserem Staat gleichberechtigt, so zumindest lautet Artikel 3 Absatz 2 Grundgesetz. Ein interessanter Aspekt ist in diesem Zusammenhang die Rollenverteilung im Hinblick auf die Kindererziehung. Bislang wurde am althergebrachten Familienmodell festgehalten: Der Vater als Familienoberhaupt und Geldverdiener, die Mutter als treusorgende Hausfrau und Hauptbezugsperson der Kinder. Schritt für Schritt wurde per Gesetz beiden Eltern mehr bezahlte Freizeit zur Betreuung ihrer Kinder eingeräumt. Seit 1982 durften auch Familienväter den Erziehungsurlaub nutzen. Zum 1. Januar 2001 trägt das Bundeserziehungs geldgesetz der Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau Rechnung und verbessert die Kinderbetreuung maßgeblich. Ein Auszug aus dem Familienhandbuch bestätigt: Die Elternzeit gibt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Möglichkeit, sich ihrem Kind zu widmen und gleichzeitig den Kontakt zum Beruf aufrecht zuerhalten. Durch den Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit erhalten verstärkt auch Väter die Chance, sich an der Erziehung ihres Kindes zu beteiligen.
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