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Die Autorin befaßt sich mit der Schnittstelle des Umweltvölkerrechts und den internationalen Rechten der indigenen Völker. Aufgrund der kulturellen Besonderheiten der indigenen Völker und ihrer traditionellen und spirituellen Verbundenheit mit dem Land, auf und von dem sie leben, kann zwischen den völkerrechtlich geschützten kulturellen Besonderheiten dieser Völker und dem internationalen Umweltrecht eine Reihe von Konflikten entstehen, die es zu lösen gilt. Dabei enthalten sowohl die Verpflichtungen des Umweltvölkerrechts als auch die Rechte der indigenen Völker im internationalen Recht…mehr

Produktbeschreibung
Die Autorin befaßt sich mit der Schnittstelle des Umweltvölkerrechts und den internationalen Rechten der indigenen Völker. Aufgrund der kulturellen Besonderheiten der indigenen Völker und ihrer traditionellen und spirituellen Verbundenheit mit dem Land, auf und von dem sie leben, kann zwischen den völkerrechtlich geschützten kulturellen Besonderheiten dieser Völker und dem internationalen Umweltrecht eine Reihe von Konflikten entstehen, die es zu lösen gilt. Dabei enthalten sowohl die Verpflichtungen des Umweltvölkerrechts als auch die Rechte der indigenen Völker im internationalen Recht Vorgaben, die bei der Konfliktlösung zu berücksichtigen sind. Diese rechtlichen und tatsächlichen Konflikte können mit Hilfe des Völkerrechts aufgelöst und im Einzelfall Lösungen zugeführt werden, die sowohl dem Umweltschutz als auch der Identität und Integrität der indigenen Völker Rechnung tragen.

Die entwickelten verfahrensrechtlichen Mechanismen sind abstrakt gehalten, so daß diese aufdie unterschiedlichen Besonderheiten der verschiedensten indigenen Völker dieser Welt angewandt werden können. Entscheidend ist dabei, daß nicht die Umweltverträglichkeit dieser Völker Maßstab für die Konfliktlösung ist, sondern das völkerrechtlich anerkannte Recht auf Ausübung und Erhaltung der eigenen Kultur. Wenn diese anerkannt und respektiert wird, können im Einzelfall Lösungen entwickelt werden, die sowohl den Bedürfnissen und Rechten der indigenen Völker als auch den völkerrechtlichen Vorgaben des Umweltrechts und des Umweltschutzes entsprechen.