Kulturgüter werden in vielen Rechtsordnungen als res extra commercium behandelt, also als Sachen, die nicht Gegenstand des Rechtsverkehrs sein können. Obwohl in Abhandlungen zum internationalen Kulturgüterschutzrecht auf diese Regelungen häufig hingewiesen wird, sind die Besonderheiten dieser kulturgutschutzrechtlichen Maßnahmen bislang nicht umfassend erörtert worden.
Das vorliegende Werk stellt die historische Entwicklung und den dogmatischen Hintergrund von Vorschriften, welche Kulturgüter zu res extra commercium erklären, dar. Daneben wird ein rechtsvergleichender Überblick über die Rechtsordnungen verschiedener Länder gegeben.
Schwerpunkt des Werkes ist die Behandlung von ausländischen res extra commercium-Bestimmungen im internationalen Privatrecht. Es werden verschiedene Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt, wie der Extrakommerzialität von Kulturgut auch im Ausland Geltung verschafft werden kann. Hierbei setzt sich die Autorin intensiv mit den in der Rechtsprechung und Lehre verschiedener Länder (Frankreich, Italien, Spanien, USA) vertretenen Ansichten auseinander.
Die Behandlung von Kulturgütern als res extra commercium stellt auch für das deutsche Kulturgüterschutzrecht, welches - wie jüngste Rechtsprechungsfälle zeigen - erhebliche Schutzlücken aufweist, einen diskussionswürdigen Ansatz dar.
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Das vorliegende Werk stellt die historische Entwicklung und den dogmatischen Hintergrund von Vorschriften, welche Kulturgüter zu res extra commercium erklären, dar. Daneben wird ein rechtsvergleichender Überblick über die Rechtsordnungen verschiedener Länder gegeben.
Schwerpunkt des Werkes ist die Behandlung von ausländischen res extra commercium-Bestimmungen im internationalen Privatrecht. Es werden verschiedene Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt, wie der Extrakommerzialität von Kulturgut auch im Ausland Geltung verschafft werden kann. Hierbei setzt sich die Autorin intensiv mit den in der Rechtsprechung und Lehre verschiedener Länder (Frankreich, Italien, Spanien, USA) vertretenen Ansichten auseinander.
Die Behandlung von Kulturgütern als res extra commercium stellt auch für das deutsche Kulturgüterschutzrecht, welches - wie jüngste Rechtsprechungsfälle zeigen - erhebliche Schutzlücken aufweist, einen diskussionswürdigen Ansatz dar.
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