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Die Autorin befasst sich mit den Gefährdungen für Kulturgüter, die mit rechtlichen Mitteln eingedämmt werden können. Dabei rückt die Stärkung des Eigentümerschutzes in den Vordergrund. Wegen des Funktionsverlustes des Besitzes reicht bei Kulturgütern das bloße Besitzen de lege lata nicht mehr aus, um ein Vertrauen in die Eigentümerstellung des Veräußerers zu begründen. Beim gutgläubigen Erwerb anvertrauter Kulturgüter ist daher bei konsequenter Auslegung des BGB nach Besitzlage zu unterscheiden. Die Globalisierung des Kunstmarktes erfordert zudem eine internationale Lösung. Unidroit-Konvention…mehr

Produktbeschreibung
Die Autorin befasst sich mit den Gefährdungen für Kulturgüter, die mit rechtlichen Mitteln eingedämmt werden können. Dabei rückt die Stärkung des Eigentümerschutzes in den Vordergrund. Wegen des Funktionsverlustes des Besitzes reicht bei Kulturgütern das bloße Besitzen de lege lata nicht mehr aus, um ein Vertrauen in die Eigentümerstellung des Veräußerers zu begründen. Beim gutgläubigen Erwerb anvertrauter Kulturgüter ist daher bei konsequenter Auslegung des BGB nach Besitzlage zu unterscheiden. Die Globalisierung des Kunstmarktes erfordert zudem eine internationale Lösung. Unidroit-Konvention 1995 ist die einzige Regelung, die auf zivilrechtlicher Ebene die Bekämpfung des illegalen Handels vereinheitlicht. Sie soll in Deutschland unter erforderlicher Anpassung der Normen im Interesse des Kulturgüterschutzes umgesetzt werden.
Autorenporträt
Anna A. Rozovskaya-Lampey studierte Rechtswissenschaften an der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover. Anschließend war sie dort als Lehrassistentin und Lehrbeauftragte tätig. Ihr Referendariat absolvierte sie am Kammergericht Berlin, unter anderem im Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestags und in der Senatskanzlei Berlin. Sie ist als Rechtsanwältin in Berlin tätig.