Das Recht der Kulturgüter hat sich in den letzten Jahren zu einer eigenen Rechtsmaterie entwickelt. Dabei standen meist Fragen des Handels mit Kulturgütern im Vordergrund. Wenig beachtet wurde bisher der temporäre Kulturgüteraustausch auf internationaler Ebene. Diese Lücke soll die vorliegende Untersuchung schließen. Nach der umfassenden Darstellung von internationalen, europäischen und nationalen Regelungen mit Bezug zum Leihverkehr widmet sich Sabine Boos der Rechtsbeziehung zwischen den Leihvertragsparteien und der Fallgestaltung, dass von dritter Seite Rechte an der Leihgabe geltend gemacht werden. Dabei wird aufgezeigt, dass eine in
20 KultSchG vorgesehene rechtsverbindliche Rückgabezusage Leihgeber aus dem Ausland nur bedingt vor dem rechtlichen Zugriff Dritter auf ihre Ausstellungsstücke in Deutschland schützt. Sie setzt sich zwar gegenüber privatrechtlichen Eigentumsansprüchen, nicht aber europa- oder völkerrechtlichen Rückgabeansprüchen durch.
20 KultSchG vorgesehene rechtsverbindliche Rückgabezusage Leihgeber aus dem Ausland nur bedingt vor dem rechtlichen Zugriff Dritter auf ihre Ausstellungsstücke in Deutschland schützt. Sie setzt sich zwar gegenüber privatrechtlichen Eigentumsansprüchen, nicht aber europa- oder völkerrechtlichen Rückgabeansprüchen durch.