Die Novellierung des Kulturschutzgesetzes im Jahre 2016 sorgte für einen Aufschrei unter deutschen Kunstsammlern und Galeristen und warf dabei ein Schlaglicht auf ein Rechtsgebiet, das sonst nur selten in den Feuilletons der deutschen Tageszeitungen diskutiert wird. Insbesondere die Reform des Abwanderungsschutzes löste eine hitzige Debatte über Enteignung und kulturpolitisches Interesse des Staates aus.
Die Untersuchung befasst sich mit einem bisher weniger beleuchteten Aspekt dieses Spannungsfeldes: der Überschneidung zwischen Urheberrecht und Kulturgüterschutz. Hierbei wird der Versuch unternommen, entlang der Grenzen des Allgemeininteresses an kulturellen Artefakten und den Privatinteressen von deren Urhebern ein übergeordnetes Kulturrecht zu definieren und dessen Antinomien auszuloten. Die bisherige Debatte um die eigentumsfreiheitliche Dimension des Kulturgüterschutzes soll dabei um eine kunstfreiheitliche Diskussion erweitert werden.
Die Untersuchung befasst sich mit einem bisher weniger beleuchteten Aspekt dieses Spannungsfeldes: der Überschneidung zwischen Urheberrecht und Kulturgüterschutz. Hierbei wird der Versuch unternommen, entlang der Grenzen des Allgemeininteresses an kulturellen Artefakten und den Privatinteressen von deren Urhebern ein übergeordnetes Kulturrecht zu definieren und dessen Antinomien auszuloten. Die bisherige Debatte um die eigentumsfreiheitliche Dimension des Kulturgüterschutzes soll dabei um eine kunstfreiheitliche Diskussion erweitert werden.