Seit der Weimarer Republik wird die polizei- und später auch ordnungsrechtliche Generalklausel häufig als Rechtsgrundlage für ein staatliches Einschreiten gegen Künstler herangezogen. In Theorie und Praxis treffen hierbei die drei Kernbegriffe dieser Arbeit aufeinander: »Kunst« sowie die Schutzgüter der »öffentlichen Sicherheit« und »öffentlichen Ordnung«. In den Blick genommen wird hier sowohl die zeitgenössische Auslegung und Anwendung der drei Kernbegriffe als auch ihr jeweiliges Verhältnis zueinander. Neben den zeitgenössischen Ansichten aus Rechtsprechung und Literatur werden insbesondere Praxisbeispiele aus unterschiedlichen Kunstgenres analysiert. Für die Zeit seit der Weimarer Republik zeigt sich trotz der Liberalisierung gesellschaftlicher Ansichten keine klare Tendenz in Bezug auf das Einschreiten gegen »Kunst« zum Schutz der »öffentlichen Sicherheit« oder »öffentlichen Ordnung«. Zusätzlich deutet sich im digitalen Raum eine private »Gefahrenabwehr« im Bereich der Kunstan.
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