Bildende Kunst als Gegenstand einer umfassenden rechtlichen Betrachtung ist in Deutschland ein seltener Blickwinkel. In den USA dagegen hat sich "Art Law" seit gut 25 Jahren als Forschungsgebiet etabliert. Der vorliegende Band will Kunstrecht nicht als eigenständiges Rechtsgebiet etablieren, sondern präsentiert Kunstrecht wegen des künstlerischen Gegenstandes und der Vielfalt juristischer Fragestellungen als faszinierende Querschnittsmaterie. Die Spannweite der Probleme reicht von Kunstfreiheit und Kunstförderung über das Kauf-, Auktions- und Haftungsrecht, das Urheberrecht, das Recht der Galerien und Museen, Kunstfälschung und Kunstdiebstahl bis zum internationalen Kulturgüterschutz und dem Steuerrecht:
Kunst, Künstler und Kommerz Was ist Kunst? - Original und Vervielfältigung - Kunstfälschung - Künstler
- Sammler und Museen - Der Kunst-markt - Expertise.
Bildende Kunst Sacheigentum und Urheberrecht - Urheberrecht - Das Urheberrecht im Rechtsverkehr - Plagiat, Bearbeitung und freie Benutzung - Der Kauf von Kunstgegenständen - Folgerecht - Die Bestellung von Kunstwerken - Restaurierung von Kunstgegenständen - Kunstdiebstahl und Kunstraub - Gutgläubiger Erwerb gestohlener Kunstgegenstände - Internationaler Kulturgüterschutz - Wert und Schadensersatz - Versicherung von Kunstgegenständen - Strafbare Kunst - Zivilrechtliche Haftung für Kunst - Zwangsvollstreckung - Galerieverträge - Kunstausstellungen - Staatliche Kunstförderung - Steuerrecht.
Architektur Urheberrecht des Architekten - Vertragsrecht des Architekten - Änderungsbefugnis des Bauwerkeigentümers.
Design Urheberschutz für Werke der angewandten Kunst - Geschmacksmusterschutz - Vertragsrecht der Designer und Werbeagenturen.
Fotografie Lichtbildwerke und Lichtbilder - Vertragsrecht der Fotografen.
Das Buch lebt von der Spannung zwischen Kunst und Recht. Das Recht zielt notwendig auf Ordnung. Die Kunst dagegen lässt sich nicht eingrenzen, will Tabus brechen. Die Rechtsordnung reagiert auf diese Herausforderungen mal strenger, mal toleranter und muss die Interessen der Künstler, Vertragspartner, Drittbetroffener und der Allgemeinheit gegeneinander abwägen. Diese Wertentscheidungen fallen in den verschiedenen nationalen Rechtsordnungen nicht immer gleich aus. Im Vordergrund dieses Buches steht das deutsche Recht, doch sind die Besonderheiten anderer Rechtsordnungen sowie ausländische Rechtsprechung und Literatur einbezogen. Die Perspektive des Autors ist primär eine rechts- und weniger eine kunstwissenschaftliche.
Kunst, Künstler und Kommerz Was ist Kunst? - Original und Vervielfältigung - Kunstfälschung - Künstler
- Sammler und Museen - Der Kunst-markt - Expertise.
Bildende Kunst Sacheigentum und Urheberrecht - Urheberrecht - Das Urheberrecht im Rechtsverkehr - Plagiat, Bearbeitung und freie Benutzung - Der Kauf von Kunstgegenständen - Folgerecht - Die Bestellung von Kunstwerken - Restaurierung von Kunstgegenständen - Kunstdiebstahl und Kunstraub - Gutgläubiger Erwerb gestohlener Kunstgegenstände - Internationaler Kulturgüterschutz - Wert und Schadensersatz - Versicherung von Kunstgegenständen - Strafbare Kunst - Zivilrechtliche Haftung für Kunst - Zwangsvollstreckung - Galerieverträge - Kunstausstellungen - Staatliche Kunstförderung - Steuerrecht.
Architektur Urheberrecht des Architekten - Vertragsrecht des Architekten - Änderungsbefugnis des Bauwerkeigentümers.
Design Urheberschutz für Werke der angewandten Kunst - Geschmacksmusterschutz - Vertragsrecht der Designer und Werbeagenturen.
Fotografie Lichtbildwerke und Lichtbilder - Vertragsrecht der Fotografen.
Das Buch lebt von der Spannung zwischen Kunst und Recht. Das Recht zielt notwendig auf Ordnung. Die Kunst dagegen lässt sich nicht eingrenzen, will Tabus brechen. Die Rechtsordnung reagiert auf diese Herausforderungen mal strenger, mal toleranter und muss die Interessen der Künstler, Vertragspartner, Drittbetroffener und der Allgemeinheit gegeneinander abwägen. Diese Wertentscheidungen fallen in den verschiedenen nationalen Rechtsordnungen nicht immer gleich aus. Im Vordergrund dieses Buches steht das deutsche Recht, doch sind die Besonderheiten anderer Rechtsordnungen sowie ausländische Rechtsprechung und Literatur einbezogen. Die Perspektive des Autors ist primär eine rechts- und weniger eine kunstwissenschaftliche.