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Ein Fortschrittsbericht setzt einen bestimmten Stand der Erkenntnis und Technik als bekannt voraus. Dieser kann und soli deswegen nicht ausfuhrlich behandelt werden, zudem es uber denselben vorzuglichc Darstel1ungen gibt, auf die an entsprechenden Stellen verwiesen wird. Gewisse einfache Voraussetzungen mussen aber trotzdem gebracht werden, urn den gedanklichen Zusammenhang zu wahren und auch demjenigen Leser das Gebotene in seiner Bedeutung versHindlich zu machen, der das grundlegende Schrifttum nicht zur Hand hat. Zur Darstellung sol1 nur das gebracht werden, was theoretisch oder praktisch…mehr

Produktbeschreibung
Ein Fortschrittsbericht setzt einen bestimmten Stand der Erkenntnis und Technik als bekannt voraus. Dieser kann und soli deswegen nicht ausfuhrlich behandelt werden, zudem es uber denselben vorzuglichc Darstel1ungen gibt, auf die an entsprechenden Stellen verwiesen wird. Gewisse einfache Voraussetzungen mussen aber trotzdem gebracht werden, urn den gedanklichen Zusammenhang zu wahren und auch demjenigen Leser das Gebotene in seiner Bedeutung versHindlich zu machen, der das grundlegende Schrifttum nicht zur Hand hat. Zur Darstellung sol1 nur das gebracht werden, was theoretisch oder praktisch fur den erzielten oder erstrebten Fortschritt wirklich von Be deutung odet fur sein Verstandnis notwendig erscheint. Sch utzpatente oder all das, was zwar auch moglich ist, aber fur die' Gebrauchsverwirk lichung nicht in Frage kommt, werden nicht behandelt. Die Schrifttumsbelege erstreben nicht Vol1standigkeit, sondern es wird nur auf soJche Veroffentlichungen verwicsen, die dem Verfasser grund legend oder praktisch von Bedeutung erscheinen oder Nachweise bringen, die als Erganzung benutzt werden konnen. Es ist mir eine angenehme Pflicht, auch an dieser Stel1e meinen Dank fur wertvolle Unterstutzung der Arbeit auszusprechen, so den Herren Dr. H. Rathert und Dr. F. Wenger fUr die Durchsicht der Niederschrift und wertvolIe Ratschlage, den Firmen Vereinigte Glanzstoff-Fabriken AG., Spinnfaser AG., Kassel (Herrn Dip!.- Ing. Oppenliinder), und 1. P. Bemberg AG. fUr Oberlassung von Abbildungen und Betriebsskizzen, Freiherrn Rudolf von Schmidt fUr Korrekturlesen, Glanzstoff-Courtaulds G.m.b.H. fUr die Erlaubnis zur Benutzung ihrer Bucherei und Patentschriftensamm lung und Herrn Dr. Meingast fUr liebenswurdige Unterstiltzung dabei.