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Produktdetails
  • Litzelstetter Libellen, Ganz Große Reihe (GGR) 1
  • Verlag: Libelle-Verlag
  • Seitenzahl: 214
  • Erscheinungstermin: 23. August 2001
  • Deutsch
  • Abmessung: 222mm x 142mm x 17mm
  • Gewicht: 368g
  • ISBN-13: 9783909081783
  • ISBN-10: 3909081789
  • Artikelnr.: 06543292
Autorenporträt
Der Autor Heinrich Stader promovierte über Strafprozessrecht und arbeitet womöglich seit Mitte der 70er-Jahre als Anwalt für den Schwerpunkt "privates Baurecht" in einer süddeutschen Industriestadt. Kein Wunder also, dass sein Zugriff auf eine Morphologie juristischer Komik den Durchblicker verrät. Und dass der erfahrene Praktiker eine beträchtliche historische Tiefendimension vom Corpus Iuris Canonici bis zur neuesten Auflage des Palandt beherrscht. Einer breiteren Öffentlichkeit wurde er durch die Veröffentlichung seines grundlegenden Werks "Kurze Einführung in den Juristenhumor" bekannt.
Rezensionen

Frankfurter Allgemeine Zeitung - Rezension
Frankfurter Allgemeine Zeitung | Besprechung von 09.09.1996

Hinweis

JURISTENHUMOR. Justitia lacht nicht. Nur ganz gelegentlich zucken ihre Mundwinkel. Denn Juristen sind von Rechts wegen sachlich und nüchtern. Gesetze auszulegen und ihnen Geltung zu verschaffen ist kein Spaß. Werden Anwälte, Richter und Syndici aber unter dem wachsenden gesamtgesellschaftlichen Humordruck doch einmal gezwungen, lustig zu sein, dann unterziehen sie die Grimmschen Märchen einer strafrechtlichen Analyse, oder sie reimen sich ihre Urteile zusammen: "Lang dacht' ich nach und angespannt / und hab' alsdann für Recht erkannt: / Zur Hälfte ist wohl gerade eben / dem Klagantrag hier stattzugeben." Wodurch die nächsthöhere Instanz genötigt wird, allen Ernstes die Versform auf ihre Vereinbarkeit mit der Verfahrensordnung zu überprüfen.

Hoch über solchem Schabernack steht Heinrich Staders "Kurze Einführung in den Juristenhumor". Dieses possierliche Kompendium, gebunden in grünes Leinen und reichlich mit Fußnoten angereichert, ist alles andere als eine Witzesammlung, es ist eine Morphologie des Daseins im Fettnapf, geboren aus dem Geiste der Melancholie. Nur zu genau weiß Stader nämlich, daß es vor allem das stoische Vertrauen der Juristen auf die Kraft der rationalen Argumentation ist, das ihrem Umgang mit pathologischen Querulanten einen humoristischen Mehrwert verleiht. Wo kein Kläger, da kein Kalauer: Etwa jener Bedürftige, der Sozialhilfe für die Anschaffung von Kondomen zu erstreiten suchte, da er täglich im Durchschnitt 1,7mal mit seiner Freundin verkehre, dem das Oberverwaltungsgericht Hamburg jedoch entgegenhielt, die Sozialhilfe sei nicht dazu da, maximale Bedürfniserfüllung zu gewährleisten. Er möge sich mit wechselseitiger Selbstbefriedigung behelfen. Oder jene Klägerin, der das Amtsgericht Siegen nach einem Besuch beim Friseur zweihundert Mark Schmerzensgeld zusprach, da "der Blick in den Spiegel nach einer mißglückten Dauerwellenbehandlung einen Schock auslösen" könne.

Schließlich erwähnen wir den rührenden Rekurs des schweizerischen Bundesgerichts auf das Vernunftrecht im Streit um die Frage, ob die Urheberschaft an den Äußerungen einer Hellseherin dem Medium oder dem Jenseits selbst zustehe: "Das dem schweizerischen Recht zugrundeliegende Rationalitätsprinzip rechnet das Geisteswerk demjenigen Rechtssubjekt als Schöpfer zu, welches die Form gewordene Vorstellung erstmals zum Ausdruck bringt. Jenseitige Wesen aber sind keine Subjekte schweizerischen Rechts (Art. 11 ZGB) und können daher nicht gedankliche Vorstellungen rechtswirksam zum Ausdruck bringen." (Heinrich Stader: "Kurze Einführung in den Juristenhumor". Verlag Libelle, Lengwil 1996. 214 S., geb., 39,- DM.) wfg

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