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Formen und Träger der Armenfürsorge während des Mittelalters sind in jüngerer Zeit häufiger Thema von internationalen Tagungen gewesen und von der Forschung gerade der letzten Jahre intensiv bearbeitet worden. Dabei standen vor allem die Institutionen, ihre Organisationsstrukturen und Zielgruppen unter sozial- und rechtsgeschichtlichen Gesichtspunkten im Fokus des Interesses. Unter den Initiatoren und Betreibern gerieten vor allem Päpste und Bischöfe sowie geistliche Orden und Regularkanoniker, Stadtgemeinden und Bruderschaften in den Blick. Weit weniger berücksichtigt wurden bislang hingegen…mehr

Produktbeschreibung
Formen und Träger der Armenfürsorge während des Mittelalters sind in jüngerer Zeit häufiger Thema von internationalen Tagungen gewesen und von der Forschung gerade der letzten Jahre intensiv bearbeitet worden. Dabei standen vor allem die Institutionen, ihre Organisationsstrukturen und Zielgruppen unter sozial- und rechtsgeschichtlichen Gesichtspunkten im Fokus des Interesses. Unter den Initiatoren und Betreibern gerieten vor allem Päpste und Bischöfe sowie geistliche Orden und Regularkanoniker, Stadtgemeinden und Bruderschaften in den Blick. Weit weniger berücksichtigt wurden bislang hingegen Modi und Motive einer Bedürftigenhilfe durch den weltlichen Adel in ihren räumlich und zeitlich, sozial und rechtlich so unterschiedlichen Ausprägungen. Die bisherigen Studien dazu widmen sich vor allem dem karitativen Engagement von Kaisern und Königen, für das es mannigfache Beispiele gibt. Gründungen und materielle Unterstützung von Xenodochien sind etwa für Mitglieder der Merowingerdynastie ebenso wie für langobardische Könige und byzantinische Herrscher überliefert. Vielfältig sind auch die Verfügungen karolingischer Könige und Kaiser zur Armenfürsorge. Insbesondere in den Kapitularien Karls des Großen und Ludwigs des Frommen finden sich zahlreiche Bestimmungen zur Unterstützung Bedürftiger. Für das Hochmittelalter sei lediglich auf die Hospitalsgründungen Friedrichs I. und Friedrichs II. verwiesen. Der vorliegende Band möchte einen ersten Überblick über das karitative Engagement des Laienadels in Regionen Italiens, Frankreichs und des Reiches während des Mittelalters bieten, wobei die unterschiedlichen Formen, Motivationen sowie Auswirkungen der Armenfürsorge in den jeweiligen politischen und sozialen Kontexten in den Blick genommen werden. Der Untersuchungsraum nördlich und südlich der Alpen mit unterschiedlichen geographischen und politischen Gegebenheiten soll die Grundlage für weiterführende Vergleiche einer adligen Armenfürsorge im mittelalterlichen Europa bereitstellen. Die hier versammelten Beiträge gehen auf eine Tagung zurück, die vom 20. bis 22. Oktober 2011 unter dem Titel Adlige Armenfürsorge zwischen herrschaftlicher Verpflichtung, politischer Notwendigkeit und persönlichem Seelenheil in Trier stattgefunden hat. Veranstalter war das Teilprojekt B6 (Armenfürsorge in Zentral- und Oberitalien – Konstanten und Wandlungen von der christlichen Spätantike bis ins Hochmittelalt er unterder Leitung von Lukas Clemens) des Sonderforschungsbereichs 600 (Fremdheit und Armut. Wandel von Inklusions- und Exklusionsformen von der Antike bis zur Gegenwart). Die Beiträge nähern sich dem Rahmenthema auf unterschiedliche Weise, die jeweilige Bezugskategorie ist immer eine räumliche Größe. Fünf Untersuchungen haben adelige Fürsorge in einer Landschaft im Blick: Katrin Dort (Trier) geht von der Hospitalslandschaft in der Stadt und im Bistum Lucca vom frühen 8. bis in das frühe 13. Jahrhundert aus. Auf der Grundlage einer exzeptionellen urkundlichen Überlieferung können rund 90 Einrichtungen identifiziert werden, die in zwei unabhängigen Gründungsphasen entstanden. Im Frühmittelalter lassen sich Angehörige der Bischofsgeschlechter mit Beziehungen zum König, aber auch Mitglieder eher lokal bedeutender Familien als Stifter nachweisen. Im Hochmittelalter erscheinen Angehörige diverser Adelsverbände, etwa der bedeutenden Cadolinger-Grafen, als Gründer und Patrone, und auch Mathilde von Canossa förderte einige Luccheser Hospitäler. Für das karitative Engagement waren religiöse Motive von großer Bedeutung. Es lässt sich jedoch erkennen, dass die Fürsorgeeinrichtungen darüber hinaus vielfältige soziale, politische und wirtschaftliche Funktionen erfüllten und eine wichtige Rolle für die Legitimation und Konsolidierung von Herrschaft spielten. Die Hospitäler dienten den Mächtigen dazu, ihrer christlichen und herrschaftlichen Pflicht zur Unterstützung der Bedürftigen nachzukommen und halfen durch ihre Lage an strategisch bedeutenden Orten wie Brücken, das Territorium herrschaftlich zu durchdringen und Verkehrswege zu kontrollieren. Renzo Zagnoni (Porretta Terme) nimmt die fürstliche Fürsorgepolitik in den Bergregionen des Apennin zwischen Bologna und der Toskana während des 10. bis 12. Jahrhunderts in den Blick. Den Cadolingern und später dann den Alberti gelang kein Ausbau eines geschlossenen Territoriums, sondern sie geboten über einen ausgedehnten Streubesitz. Als ein wichtiges Instrument zur herrschaftlichen Durchdringung des Raumes nutzten sie die Gründung religiöser Einrichtungen, darunter Abteien, Taufkirchen (Pieven), Kapellen und nicht zuletzt Hospitäler. Als Beispiele kleiner Adelsfamilien des Untersuchungsraumes finden darüber hinaus die Herren von Stagno, die Ubaldini und unbedeutendere Geschlechter Berücksichtigung, deren Stiftungsinitiativen geistlicher Institutionen, darunter auch Passhospitäler, sich an den Strategien fürstlicher Herrschaftspolitik orientierten. Paolo Golinelli (Verona) untersucht Formen der Fürsorge am Beispiel der Markgräfin Mathilde von Canossa. Er legt dar, dass die Fürstin und ihre Familie zahlreiche Hospitäler zur Versorgung von Armen und Pilgern gründeten und förderten, die sich überwiegend zwei Typen zuordnen lassen: städtische Einrichtungen sowie Hospitäler an wichtigen Apenninpässen. Neben den karitativen Aufgaben erfüllten die Institutionen für ihre Patrone auch politische, wirtschaftliche und strategisch-herrschaftliche Funktionen. Weiter geht Golinelli auf Mathildes politischen Einfluss und ihre vermittelnde Rolle in (kirchen-)politischen Auseinandersetzungen ein. Immer wieder nahm die Markgräfin im Konfliktfall hochrangige Persönlichkeiten als Gäste auf, denen sie vor allem auf ihrem Stammsitz Canossa eine Zuflucht bot. In diesem Kontext ist die Unterstützung dieser hochgestellten Flüchtlinge ebenso wie die Versorgung von Bedürftigen als Akt der Caritas zu verstehen, da sie in ihrer Position als Machtlose und Exilanten gemäß dem von Karl Bosl herausgearbeiteten Gegensatz von potens und pauper Schutzbedürftige waren. Im Gegensatz zu der exzeptionellen früh- und hochmittelalterlichen Quellenüberlieferung zum Bistum Lucca ist die Archivsituation für die Hospitäler Zentralfrankreichs während des 13. bis 15. Jahrhunderts insgesamt sehr spärlich. In seinem Beitrag behandelt Jean-Luc Fray (Clermont-Ferrand) den Konnex von weltlicher Herrschaft und der Etablierung und Unterstützung von Hospitälern in den Provinzen Auvergne, Bourbonnais und Velay sowie angrenzenden Regionen. Königliche Initiativen in der Armenfürsorge waren für diese Landschaften deutlich geringer ausgeprägt als etwa in Nordfrankreich. Gelegentliche Gründungen durch Fürstenhäuser sind seit dem späten 11. Jahrhundert (Grafen von Forez) bezeugt. Fray konstatiert, dass erst mit den Herzögen von Bourbon während des Spätmittelalters eine gezielte landesherrliche Hospitalpolitik zugunsten ihrer Territorien deutlich erkennbar wird. Durchaus bemerkenswert war schließlich das gelegentlich zu beobachtende Engagement einfacher Feudalherren, die ihre Landstädtchen durch die Erbauung von Hospitälern aufzuwerten trachteten. Anders stellt sich die Situation bei den von Michel Pauly (Luxemburg) untersuchten adligen Hospitalstiftungen zwischen Rhein und Maas im Mittelalter dar. Dort konnten für den Zeitraum von 600 bis 1500 insgesamt 528 Hospitäler nachgewiesen werden. Unter den 322 Fürsorgeeinrichtungen, deren Gründer überliefert sind, gehen 83 Hospitäler auf Verfügungen durch Fürsten, Adlige oder Ministeriale zurück, wobei die Hochphase adeliger Gründungen nach ersten kaiserlichen und fürstlichen Initiativen im 12. Jahrhundert vor allem im 13. und 14. Jahrhundert liegt. Eine regelrechte Hospitalpolitik mit rund einem Dutzend Gründungen im Kontext des Ausbaus der eigenen Landesherrschaft wird für die Grafen und späteren Herzöge von Bar erkennbar, denen sich noch Einrichtungen ihrer Vasallen hinzugesellten. Bei vier Gründungen im Untersuchungsraum durch kaiserliche oder fürstliche Initiativen erhielten die Hospitäler auch Pfarreirechte, was Pauly nicht zuletzt auf die herausgehobene Stellung der Stifter zurückführt. Neben religiösen Motiven – wie der nicht dem Adel vorbehaltenen, häufig formulierten Sorge um das Seelenheil der Familie – und politischen Beweggründen konnte im Falle einiger adliger Initiativen das Interesse eine Rolle spielen, keinen Grundbesitz ohne Erlaubnis in die tote Hand übergehen zu lassen. Lindy Grant (Reading) beschäftigt sich in ihrem Beitrag mit verschiedenen Aspekten der Hospitalsförderung des angevinischen Königs Heinrich II. und des kapetingischen Königs Ludwig IX. sowie Adliger aus deren Umfeld, die im 12. und 13. Jahrhundert zahlreiche Einrichtungen in Nordfrankreich gründeten und unterstützten. Die Patronage erstreckte sich auf unterschiedliche Typen von Fürsorgeeinrichtungen, die sich jeweils durch bauliche Besonderheiten und eine spezifische Lage auszeichneten. Insbesondere geht Grant auf die integrierte Bauweise vn Krankensaal und Kapelle ein, die im späten 13. Jahrhundert die typische Bauform nordfranzösischer Hospitäler darstellte. Weiter behandet sie die Unterschiede zwischen den außerstädtischen und den zentral in der Stadt gelegenen Einrichtungen. Entgegen der Forschungsmeinung, dass letztere als bischöfliche Gründungen anzusprechen seien, macht Grant deutlich, dass fast alle karitativen Institutionen ihres Untersuchungsraumes auf königliche oder adlige Initiativen zurückgingen. Hospitalsgründungen erscheinen als herrschaftliche Akte, und die Einrichtungen wurden von ihren Patronen zu religiösen, politischen und repräsentativen Zwecken genutzt. Die weiteren Beiträge widmen sich dem Themenkomplex der fürstlichen Armenfürsorge in einer Stadt. Hannes Lambacher (Münster) legt dar, dass für die besondere Konstellation in der Reichsstadt Memmingen, in der sich mit dem aus Rom stammenden Heilig-Geist-Orden und dem französischen Antoniterorden Anfang des 13. Jahrhunderts zwei im Reich relativ selten vertretene nichtritterliche Hospitalsorden ansiedelten, der Kaiser bzw. sein unmittelbares Umfeld verantwortlich zeichnete. Das Heilig-Geist-Spital wurde von einem dem staufischen Königshaus eng verbundenen schwäbischen Adligen, Heinrich von Neuffen, gestiftet, während der Antoniterorden von Friedrich II. selbst umfangreiche Güter und Rechte in Memmingen erhielt. Die Gründung und Dotation von Spitälern in Reichsstädten war während des Hoch- und Spätmittelalters auch eine Form königlich/kaiserlicher Fürsorgetätigkeit, für die neben religiösen und karitativen Motiven vor allem politische und herrschaftliche Erwägungen maßgeblich waren. Nicht nur die Staufer, sondern auch noch Ludwig der Bayer und sein Kontrahent Karl IV. versuchten durch Privilegierungen sowohl der Memminger als auch anderer Hospitäler die schwäbischen Reichsstädte für sich einzunehmen. Rosalba di Meglio (Neapel) beschreibt, wie das Herrscherhaus der Anjou sein Königtum und seine Dynastie in der Residenzstadt Neapel ganz gezielt durch die Förderung geistlicher Orden, durch Formen einer öffentlich zelebrierten Frömmigkeit, bei der die Verteilung von Almosen eine wichtige Komponente darstellte, sowie durch die Gründung und Förderung von Hospitälern religiös legitimierte. Eine wichtige Funktion nahmen in diesem Zusammenhang immer wieder Königinnen ein, die als Ehefrauen, Vikarinnen bei Abwesenheit des Königs oder als Witwen eine durchaus eigenständige Politik betrieben, die nicht zuletzt von Zuwendungen an Fürsorgeeinrichtungen geprägt war. Eine herausragende Rolle spielte in diesem Kontext Königin Johanna I. (1343–1382), die u. a. in der direkten Umgebung ihrer neuen königlichen Residenz, dem Castel Nuovo, drei Hospitäler etablierte, und so das herrschaftliche Machtzentrum nicht nur sakral aufwertete. Adelaide Ricci (Cremona) zeichnet die Etablierung der oberitalienischen Hospitalsreform im 15. Jahrhundert nach, die vielerorts eine Zusammenlegung zahlreicher in einer Stadt tätigen Fürsorgeeinrichtungen in einem Großhospital unter gemeinsamer Verwaltung der unterschiedlichen Träger zur Folge hatte. Anschließend untersucht sie die Maßnahmen Francesco Sforzas im Rahmen dieses Reformprozesses. In Mailand schenkte der Herzog 1456 das Baugrundstück zur Errichtung des Ospedale Maggiore und wählte den Architekten aus. In Cremona wurde der Bau des Großhospitals Santa Maria della Pietà 1451 auf Initiative des Stadtrates beschlossen. Francesco Sforza unterstützte als Stadtherr das Vorhaben juristisch und materiell. Seine Politik zielte in erster Linie darauf ab, das Gleichgewicht der lokalen Mächte zu erhalten. Er setzte die päpstlichen Verordnungen zur Fusion der örtlichen Fürsorgeeinrichtungen zu einem hospitale magnum um, indem er die baulichen Tätigkeiten förderte, die ökonomische Führung unterstützte und gegen jene Patrone von Hospitälern vorging, die sich der Fusion verweigerten. Tatsächlich hat Francesco Sforza die Hospitalreform nicht vorbehaltlos unterstützt, sondern sein Eingreifen an die jeweilige Situation angepasst und sich als Vermittler zwischen den einzelnen Fraktionen und Rom präsentiert. Maria Pia Alberzoni (Mailand) untersucht Formen adliger Caritas in Mailand während des 13. und 14. Jahrhunderts. Anhand von Testamenten analysiert sie die karitativen Praktiken. Ihre letztwilligen Verfügungen richteten Adlige im Untersuchungszeitraum vornehmlich an die Mendikantenorden. Die Gegenüberstellung der Testamente aus bürgerlichem Umfeld mit denen der Adelsgeschlechter zeigt jedoch deutliche Unterschiede. Die bürgerlichen Verfügungen waren wesentlich großzügiger, hinsichtlich ihrer Adressaten weiter gestreut und wendeten sich oftmals direkt an die Bedürftigen und hier vor allem an die verschämten Armen, die pauperes verecundi, indem sie Kleidung zur Verfügung stellten oder den Hospitälern Almosen gaben. Adlige konzentrierten ihre Spenden darauf, dauerhafte und sichtbare Zeugnisse in Form von reich ausgeschmückten Familienkapellen oder Grabstätten in Kirchen und Klöstern zu schaffen, um so die Memoria der Familie zu fördern. Hospitäler haben dabei weniger die Aufmerksamkeit der adligen Stifter erregt. Die Beiträge zeigen, dass adlige Armenfürsorge im Mittelalter durchaus ein allgemeines Phänomen war. Wie bereits bekannt, gehörte die Sorge um die Hilf- und Schutzlosen zu den in zeitgenössischen Fürstenspiegeln und Mahnschreiben unter Tugenden wie misericordia und iustitia subsumierten Aufgaben eines christlichen Herrschers und damit zum Adelsleitbild. Diesem folgten Kaiser und Könige ebenso wie Fürsten, Angehörige des niederen Adels und Ministerialen. Das karitative Engagement, insbesondere die Stiftung und Unterstützung von Hospitälern, wurde oft religiös begründet und diente der memoria des Einzelnen und seiner Familie. Hinsichtlich der Entwicklung von Fürsorgeeinrichtungen ist zu konstatieren, dass Hospitäler häufig auf adlige Initiativen hin entstanden, später jedoch meist an geistliche Institutionen übergingen. In den Beiträgen wird ein weiterer, nicht zu vernachlässigender Aspekt der Fürsorgetätigkeit von Adligen deutlich, nämlich derjenige der Herrschaftsverdichtung und Raumdurchdringung auch mit Hilfe eines Netzes von karitativen Einrichtungen. Diese erhöhten die Ausstattung und damit die Attraktivität urbaner Zentren oder wurden entlang wichtiger Straßen, an Pässen und Brücken und dabei immer wieder auch in abzusichernden Grenzregionen etabliert.