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Landesbauordnung Baden-Württemberg im Bild

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Praktische Anwendung für den Architekten. Mit Arbeitshilfen und Aktualitätsservice

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Seit März 2015 gilt in Baden-Württemberg eine neue Bauordnung, die zahlreiche grundlegende Änderungen mit sich bringt: Diese betreffen u.a. die Barrierefreiheit (35 und 39), erforderliche Stellplätze für KFZ und neuerdings auch für Fahrräder (37), die Rauchwarnmelder-Pflicht (15) sowie die erweiterte Verwendung von Holz als Baustoff (26). Hinzu kommen wichtige Änderungen zum Brandschutz, beim Abstandsflächenrecht (5 und 6) sowie Beschränkungen beim Kenntnisgabeverfahren(51), das auf die Fälle beschränkt wird, in denen das Vorhaben ohne Ausnahmen oder Befreiungen dem Bebauungsplan o...