Beamtengesetz für das Land Brandenburg (Landesbeamtengesetz - LBG)Stand: zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2021 (GVBl.I/21, [Nr. 38])Inhaltsübersicht:Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften, BeamtenverhältnisAbschnitt 2 LaufbahnenAbschnitt 3 Umsetzung, landesinterne Abordnung, Versetzung und Umbildung von KörperschaftenAbschnitt 4 Beendigung des BeamtenverhältnissesUnterabschnitt 1 Entlassung, Verlust der BeamtenrechteUnterabschnitt 2 DienstunfähigkeitUnterabschnitt 3 Ruhestand, einstweiliger RuhestandAbschnitt 5 Rechtliche Stellung im BeamtenverhältnisUnterabschnitt 1 Allgemeine Pflichten und RechteUnterabschnitt 2 Wahl eines Beamten in eine gesetzgebende KörperschaftUnterabschnitt 3 Arbeitszeit, Urlaub und DienstbefreiungUnterabschnitt 4 NebentätigkeitUnterabschnitt 5 PersonalaktenrechtAbschnitt 6 Beschwerden und Vertretung des DienstherrnAbschnitt 7 Besondere Beamtengruppen und BeamtenverhältnisseUnterabschnitt 1 Politische Beamte, Beamte des Landtages, des Landesrechnungshofes und Beamte an HochschulenUnterabschnitt 2 PolizeivollzugsdienstUnterabschnitt 3 Beamte des feuerwehrtechnischen DienstesUnterabschnitt 4 Beamte im JustizvollzugsdienstUnterabschnitt 5 EhrenbeamteUnterabschnitt 6 Ämter mit leitender Funktion im Beamtenverhältnis auf ProbeAbschnitt 8 Beamte auf ZeitAbschnitt 9 LandespersonalausschussAbschnitt 10 Beteiligung von Verbänden und OrganisationenAbschnitt 11 Übergangs- und Schlussvorschriften