Beamtengesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Landesbeamtengesetz - LBG M-V)Letzte berücksichtigte Änderung: zuletzt geändert durch Arti- kel 4 des Gesetzes vom 11. Mai 2021 (GVOBl. M-V S. 600, 676)Inhaltsübersicht:Abschnitt 1 Allgemeine VorschriftenAbschnitt 2 BeamtenverhältnisAbschnitt 3 LaufbahnenAbschnitt 4 Landesinterne Abordnung, Versetzung und Umbildung von KörperschaftenAbschnitt 5 Beendigung des BeamtenverhältnissesUnterabschnitt 1 Entlassung und Verlust der BeamtenrechteUnterabschnitt 2 Ruhestand und einstweiliger RuhestandUnterabschnitt 3 DienstunfähigkeitUnterabschnitt 4 Gemeinsame Bestimmungen für den RuhestandAbschnitt 6 Rechtliche Stellung im BeamtenverhältnisUnterabschnitt 1 AllgemeinesUnterabschnitt 2 Arbeitszeit und UrlaubUnterabschnitt 3 Nebentätigkeit, Tätigkeit nach Beendigung des BeamtenverhältnissesUnterabschnitt 4 FürsorgeUnterabschnitt 5 Personalakten (§ 50 BeamtStG)Abschnitt 7 Berufsvertretungen und VerbändeAbschnitt 8 LandesbeamtenausschussAbschnitt 9 Beschwerdeweg und RechtsschutzAbschnitt 10 Besondere Vorschriften für einzelne BeamtengruppenUnterabschnitt 1 LandtagUnterabschnitt 2 PolizeivollzugUnterabschnitt 3 FeuerwehrenUnterabschnitt 4 StrafvollzugUnterabschnitt 5 KörperschaftenUnterabschnitt 6 HochschulpersonalAbschnitt 11 Übergangs- und Schlussvorschriften