Für das Land Brandenburg trifft das Landesdisziplinargesetz die wesentlichen Regelungen zu von Landesbeamten begangenen bzw. ihnen vorgeworfenen Dienstvergehen.Die Rechtsanwendung gestaltet sich in der Praxis nicht selten schwierig, besonders in Verwaltungszweigen, in denen nur selten Disziplinarverfahren einzuleiten sind und es an einem entsprechenden Erfahrungswissen fehlt. Bisher konnte dafür nur auf einschlägige Kommentierungen zum Bundesdisziplinargesetz zurückgegriffen werden, soweit das Bundes- und das Landesrecht inhaltlich übereinstimmende Regelungen treffen. Der jetzt vorgelegte Kommentar dient als praktisches Hilfsmittel und stellt die erste Kommentierung des Landesdisziplinargesetzes für Brandenburg überhaupt dar.Dr. Jan Bodanowitz ist Präsident des Verwaltungsgerichts in Potsdam. Er verfügt über vielfältige Verwaltungserfahrungen, u.a. als Leiter des Personalreferats im Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg, wie auch über langjährige Rechtsprechungserfahrungen zum Recht des öffentlichen Dienstes. Seit vielen Jahren publiziert er als Autor von Standardwerken zum Beamtenrecht. Neben seiner Tätigkeit als Vorsitzender einer im Schwerpunkt für das Beamtenrecht zuständigen Kammer leitet der Autor aktuell auch die bei dem Verwaltungsgericht Potsdam zentral für das Land Brandenburg angesiedelten Kammern für Disziplinarsachen (Land und Bund).