Die bundesdeutsche Energiepolitik ist von einem immer wieder beschworenen Konsens weit entfernt. Davon betroffen sind auch Landesinitiativen für eine umwelt- und einsparorientierte Regulierung von Energiewirtschaft und -verbrauch. Solchen Initiativen, die zum Beispiel Stromheizungsverbote, Least-Cost Planning sowie Abnahme- und Vergütungspflichten für Strom aus Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung enthalten, werden häufig verfassungsrechtliche Bedenken entgegengestellt.
Der Verfasser überprüft diese Bedenken sowohl für die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz wie hinsichtlich der grundrechtlichen Gewährleistungen. Er zeigt auf, daß den Ländern ein Handlungsspielraum zukommt, der weitergeht als häufig angenommen wird. Anschließend klärt er, welche Optionen sich dem Landesgesetzgeber nach der Liberalisierung auf Bundesebene bieten werden, wie sie im ursprünglichen Regierungsentwurf zur Reform des Energiewirtschaftsrechts vorgesehen war.
Der Verfasser überprüft diese Bedenken sowohl für die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz wie hinsichtlich der grundrechtlichen Gewährleistungen. Er zeigt auf, daß den Ländern ein Handlungsspielraum zukommt, der weitergeht als häufig angenommen wird. Anschließend klärt er, welche Optionen sich dem Landesgesetzgeber nach der Liberalisierung auf Bundesebene bieten werden, wie sie im ursprünglichen Regierungsentwurf zur Reform des Energiewirtschaftsrechts vorgesehen war.