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Mit der erstmaligen Kommentierung des Landeshochschulgesetzes, des Universitätsklinika- Gesetzes und des Gesetzes über das Karlsruher Instituts für Technologie steht eine vollständige, den Bedürfnissen der Praxis Rechnung tragende Darstellung des Hochschulrechts in Baden- Württemberg zur Verfügung
Das 3. HRÄG 2014 erforderte für die 2. Auflage eine umfangreiche Überarbeitung. Sie betrifft vor allem grundlegende Änderungen der Vorschriften über die Chancengleichheit von Frauen und Männern, die Einführung sog. Hochschulverbände, die Neuregelung der Unternehmen der Hochschulen, die Regelung
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Produktbeschreibung
Mit der erstmaligen Kommentierung des Landeshochschulgesetzes, des Universitätsklinika- Gesetzes und des Gesetzes über das Karlsruher Instituts für Technologie steht eine vollständige, den Bedürfnissen der Praxis Rechnung tragende Darstellung des Hochschulrechts in Baden- Württemberg zur Verfügung

Das 3. HRÄG 2014 erforderte für die 2. Auflage eine umfangreiche Überarbeitung. Sie betrifft vor allem grundlegende Änderungen der Vorschriften über die Chancengleichheit von Frauen und Männern, die Einführung sog. Hochschulverbände, die Neuregelung der Unternehmen der Hochschulen, die Regelung über die Wahl, Abwahl und den Rechtstatus der Mitglieder des Rektorats, die Weiterentwicklung des Organisationsrechtes der Dualen Hochschule Baden- Württemberg, die Neustrukturierung der Vorschriften über die Studiengänge und Anrechnung von Kompetenzen, die neu eingefügten Bestimmungen des LHG über die Promotionsvereinbarungen und Promotionskonvente, die Transparenz der Drittmittelforschung, die Neustrukturierung der Vorschriften über den Hochschulzugang, die Ergänzung der Vorschriften über Hochschulen in nicht staatlicher Trägerschaft durch Regelungen über sonstige Einrichtungen und die Weiterentwicklungsklausel.

Mithilfe der Synopse aller Hochschulgesetze im Anhang lassen sich die Kommentierungen auch für die Auslegung der Hochschulgesetze der anderen Bundesländer verwenden.
Autorenporträt
Der Autor:
Prof. Dr. jur. Dr. jur. h.c. Georg Sandberger ist Kanzler der Universität Tübingen a.D. und Honorarprofessor an der Juristischen Fakultät der Universität Tübingen.
Rezensionen
Die Justitiare der Universitäten (und die Verwaltungsgerichte) dürfen sich glücklich schätzen, auf eine so gelungene Kommentierung zurückgreifen zu können.Wolfgang Löwer in: Wissenschaftsrecht 1/2016