Auf Praktiker zugeschnitten: Der Basiskommentar erläutert die Vorschriften des Personalvertretungsgesetzes für das Land Baden-Württemberg in seiner zuletzt durch das Universitätsmedizingesetz vom 7.2.2011 geänderten Fassung und bezieht dabei auch das für den Spätherbst 2011 vorgesehene UniMed-Rückabwicklungsgesetz ein. Die tiefgreifenden und einschneidenden Änderungen durch das Dienstrechtsreformgesetz vom 9.11.2010 werden eingehend behandelt. Die Rechtsprechung, insbesondere die des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesarbeitsgerichts sowie des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, ist bis Mitte Juli 2011 umfassend eingearbeitet.
Der Anhang enthält Anmerkungen zu den personalvertretungsrechtlichen Folgen der Föderalismusreform I und Erläuterungen der unmittelbar für die Länder geltenden Vorschriften des Bundespersonalvertretungsgesetzes sowie die Texte der Wahlordnung und weiterer ergänzender Vorschriften.
In verständlicher Sprache geschrieben, ist der Basiskommentar ein praktischer Ratgeber vor allem für Personalratsmitglieder und Jugend- und Auszubildendenvertreter: Mit seiner Hilfe können sie ihre bestehenden Rechte erkennen und für eine erfolgreiche Vertretung der Interessen der Beschäftigten nutzen. Aber auch für die Leitungen und Personalabteilungen der Dienststellen des Landes und der Kommunen sowie für Rechtsanwälte und Richter bietet der Basiskommentar eine informative Arbeitshilfe, die eine rasche und zuverlässige Orientierung über das Personalvertretungsrecht in Baden-Württemberg ermöglicht und weit mehr ist als eine praktische Handreichung.
Der Anhang enthält Anmerkungen zu den personalvertretungsrechtlichen Folgen der Föderalismusreform I und Erläuterungen der unmittelbar für die Länder geltenden Vorschriften des Bundespersonalvertretungsgesetzes sowie die Texte der Wahlordnung und weiterer ergänzender Vorschriften.
In verständlicher Sprache geschrieben, ist der Basiskommentar ein praktischer Ratgeber vor allem für Personalratsmitglieder und Jugend- und Auszubildendenvertreter: Mit seiner Hilfe können sie ihre bestehenden Rechte erkennen und für eine erfolgreiche Vertretung der Interessen der Beschäftigten nutzen. Aber auch für die Leitungen und Personalabteilungen der Dienststellen des Landes und der Kommunen sowie für Rechtsanwälte und Richter bietet der Basiskommentar eine informative Arbeitshilfe, die eine rasche und zuverlässige Orientierung über das Personalvertretungsrecht in Baden-Württemberg ermöglicht und weit mehr ist als eine praktische Handreichung.