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Zum WerkNordrhein-Westfalen hat im Jahr 2011 weitreichende Änderungen des Personalvertretungsgesetzes verabschiedet. Die Rechte der Personalvertretungen sind dabei zum Teil deutlich erweitert worden. Zudem wurden erstmalig im öffentlichen Bereich Wirtschaftsausschüsse eingerichtet. Diese Neuregelungen haben für viele offene Rechtsfragen gesorgt. Wegen der teilweise erheblichen Abweichungen zu den Regelungen des Bundespersonalvertretungsgesetzes ist eine eigenständige Kommentierung unverzichtbar.Ebenfalls berücksichtigt sind die zum 1.7.2016 in Kraft getretenen Änderungen durch das Gesetz zur…mehr

Produktbeschreibung
Zum WerkNordrhein-Westfalen hat im Jahr 2011 weitreichende Änderungen des Personalvertretungsgesetzes verabschiedet. Die Rechte der Personalvertretungen sind dabei zum Teil deutlich erweitert worden. Zudem wurden erstmalig im öffentlichen Bereich Wirtschaftsausschüsse eingerichtet. Diese Neuregelungen haben für viele offene Rechtsfragen gesorgt. Wegen der teilweise erheblichen Abweichungen zu den Regelungen des Bundespersonalvertretungsgesetzes ist eine eigenständige Kommentierung unverzichtbar.Ebenfalls berücksichtigt sind die zum 1.7.2016 in Kraft getretenen Änderungen durch das Gesetz zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse der Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte im Land NRW vom 8.12.2015.Vorteile auf einen Blick- umfassende Kommentierung- für alle Dienststellen und Personalvertretungen in NRW- Autoren aus der PraxisZielgruppeFür Dienststellen des Landes, Gemeinden und Gemeindeverbände, für die der Aufsicht unterstehenden Körperschaften, Anstalten, Stiftungen und die Sparkassen sowie für die Personalvertretungen bei den jeweiligen Organisationen. Schließlich für Anwälte und Gerichte im Bereich Arbeits- und Verwaltungsrecht.
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