Personalvertretungsgesetz für das Land Brandenburg (Landespersonalvertretungsgesetz - PersVG)Stand: zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Septem- ber 2018 (GVBl.I/18, [Nr. 21], S.4)Inhaltsübersicht:Erster Abschnitt Allgemeine VorschriftenZweiter Abschnitt Wahl und Zusammensetzung des PersonalratesDritter Abschnitt Amtszeit des PersonalratesVierter Abschnitt Geschäftsführung des PersonalratesFünfter Abschnitt Rechtsstellung der Mitglieder des PersonalratesSechster Abschnitt PersonalversammlungSiebenter Abschnitt Stufenvertretung und GesamtpersonalratAchter Abschnitt Grundsätze und Ziele der ZusammenarbeitNeunter Abschnitt Beteiligung der PersonalvertretungZehnter Abschnitt Jugend- und AuszubildendenvertretungenElfter Abschnitt Sonderregelungen für einzelne VerwaltungszweigeZwölfter Abschnitt EinzelvorschriftenDreizehnter Abschnitt Übergangs- und Schlussvorschriften