Seit dem Erscheinen der Vorauflage hat der Landesgesetzgeber neben einer Reihe von kleineren Aktualisierungen vor allem den Bereich des Kommunalrechts neu geordnet. Die drei großen Kommunalgesetze Gemeindeordnung, Verbandsgemeindegesetz und Landkreisordnung wurden in einem neuen Kommunalverfassungsgesetz zusammengefasst. Dabei wurden in einigen Bereichen auch inhaltliche Neuerungen eingeführt, u.a. im Bereich der Ortschaftsverfassung. Das Kommunalwahlrecht wurde entsprechend angepasst. Die Sammlung ist in Sachsen-Anhalt zum 1. juristischen Staatsexamen zugelassen.