Der Großkommentar befasst sich intensiv mit der Grundordnung des Landes Nordrhein-Westfalen. Sowohl wissenschaftlich als auch sprachlich auf hohem Niveau bietet er eine fundierte Hilfestellung für jeden Praktiker.Das Werk ist besonders der Staatspraxis verpflichtet. Autoren und Herausgeber sind als Richter der Verwaltungsgerichtsbarkeit, Hochschuldozenten bzw. Beamte in Landesverwaltung und Landtag mit Fragen der Landesverfassung bestens vertraut und vermitteln dies gewinnbringend für den Leser.Der strengen Rechtlichkeit im Sinne der unbedingten Verfassungsgemäßheit des Handelns von Parlament, Verwaltung und Justiz auf der Basis von Grundgesetz und Landesverfassung ist auch die zweite Auflage des Kommentars zur Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen gewidmet.Die seit der Vorauflage aus dem Jahre 2010 erfolgten verfassungs- und einfachrechtlichen Änderungen sind wie auch die Rechtsprechung, insbesondere des Verfassungsgerichtshofs, in der Neuauflage berücksichtigt.
Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
"Das Werk kann uneingeschränkt zur Anschaffung empfohlen werden."
Professor Dr. Jens M. Schmittmann, in: Verwaltungsrundschau 7/2020
"Die durchweg gut lesbar geschriebene, gründlich recherchierte und sorgfältig dokumentierte Darstellung, die natürlich neben der Judikatur des Verfassungsgerichtshofs des Landes und spezieller Literatur auch Rechtsprechung und Schrifttum zur ja doch in vielem dominanten Bundesebene einbezieht, wird jede Arbeit mit Problemen des Landesverfassungsrechts wesentlich erleichtern."
Professor Dr. Michael Sachs, Universität Köln, in: Nordrhein-Westfälische Verwaltungsblätter, Sonderheft 2020 "70 Jahre Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen"
Professor Dr. Jens M. Schmittmann, in: Verwaltungsrundschau 7/2020
"Die durchweg gut lesbar geschriebene, gründlich recherchierte und sorgfältig dokumentierte Darstellung, die natürlich neben der Judikatur des Verfassungsgerichtshofs des Landes und spezieller Literatur auch Rechtsprechung und Schrifttum zur ja doch in vielem dominanten Bundesebene einbezieht, wird jede Arbeit mit Problemen des Landesverfassungsrechts wesentlich erleichtern."
Professor Dr. Michael Sachs, Universität Köln, in: Nordrhein-Westfälische Verwaltungsblätter, Sonderheft 2020 "70 Jahre Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen"