Sophia von Hessen (1571-1616) ist für die Geschichte von Merxhausen nach den Augustinerinnen die erste historisch greifbare Frau von bleibender Bedeutung. Mit der nach 1619 und vor 1627 entstandenen Gedenktafel für die Landgräfin wird die Memorialkultur in der Merxhäuser Klosterkirche aufgegriffen und fortgeführt. Eine großzügige Stiftung Sophias von 2000 Gulden für das Spital Merxhausen wird zum Anlass genommen, das Eintreten der hessischen Landgrafen für die Armen und Kranken als dynastisches Erbe zu dokumentieren. Auftraggeber für die Gedenktafel waren Landgraf Moritz von Hessen-Kassel (1572-1632) und seine Ehefrau Juliane (1587-1643). Für die Konzeption der vorliegenden Arbeit bedeutet das, immer wieder jene Begebenheiten herauszustellen, in denen die landgräfliche Familie ihre Fürsorge für das Hospital Merxhausen zum Ausdruck bringt und ihrer Verantwortung vor Gott für die Armen und Kranken gerecht wird. Mit Sophia von Hessen begegnen wir einer Fürstin, die für sich die Ehe als Lebensform abgelehnt hat. Indem dieser außergewöhnlichen Situation besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird, leistet die vorliegende Arbeit auch einen Beitrag zur Betrachtung der Situation der unverheirateten Fürstinnen der frühen Neuzeit in Deutschland. In diesem Zusammenhang befasst sich die Publikation auch mit dem Thema Frauenforschung. Um sich der historischen Gestalt der Sophia anzunähern, untersucht und analysiert die Autorin im Sinne einer Fokussierung auf die Epoche und die Lebenswelt der Landgräfin zahlreiche bisher unveröffentlichte Zeitdokumente und geht von einer intensiven Quellenforschung aus. Kirchenrätin Waltraud Regina Schmidt hat die Geschichte und die Memorialkultur des Klosters der Augustinerinnen und die Gründung des Hohen Hospitals Merxhausen intensiv erforscht. Vorliegende Publikation stellt eine Fortsetzung ihrer Untersuchungen zur Geschichte von Merxhausen dar. Siehe auch: Waltraud Regina Schmidt: Vom Augustinerinnenkloster zum Hohen Hospital Merxhausen. Michael Imhof Verlag, -Petersberg 2013, ISBN 978-3-86568-855-2.