Der bis heute umfangreiche landwirtschaftliche Grundbesitz kirchlicher Körperschaften ist das Ergebnis einer langen Entwicklung und verdankt seinen Fortbestand dem Festhalten der Kirchen an den übertragenen bzw. erworbenen Flächen. Allein die Körperschaften der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers sind nach dem Staat zweitgrößter Grundbesitzer landwirtschaftlicher Grundstücke in Niedersachsen, andere Landeskirchen innerhalb der Evangelischen Kirche in Deutschland stehen dem kaum nach. Im Staatskirchenrecht stellt sich die Frage nach Widmung und Schutz dieser Vermögensart; im kirchenrechtlichen Bereich sind die Besitzverhältnisse, der Verwaltungsaufbau sowie die Verwaltungsgrundsätze von Bedeutung; in allgemein-rechtlicher Hinsicht interessieren insbesondere die pachtrechtlichen Verhältnisse zwischen den Kirchen und Landpächtern. Über die rein rechtlichen Fragen hinaus müssen sich die kirchlichen Eigentümer von Acker, Wald und Wiese mit dem Sinn dieser Anlageform und der Verwendung der daraus erwachsenen Einnahmen beschäftigen.