Frankfurter Allgemeine Zeitung | Besprechung von 05.11.2008Begründeter Jargon
Nicht unoriginell, den Unterschied zwischen sozialen Systemen als Unterschied zwischen Sprachen zu behandeln und zu versuchen, ihn nach Art eines Sprachführers zu überbrücken, wie es dieses Buch tut. Man erfährt auf diese Weise viel über die Anwälte, lernt ihr Kauderwelsch kennen und bekommt einige Sprachbrocken zu kauen. Besonders gescheit und witzig ist das Kaufrecht. Amüsant sind auch manche Bemerkungen zu Titeln. Zu "Jurist" etwa heißt es: "Gar kein Titel, sondern auf Visitenkarten so aussagekräftig wie Direktor, General Manager, Häuptling oder Chef". Die unvermeidliche Eisenbahndefinition des Reichsgerichts von 1879 leitet zur Kritik über. Man kennt die Definition und kann nur noch einmal mehr darüber schmunzeln. Man kennt überhaupt inzwischen diese Art von Schmunzelbüchern. Der Verlag bietet noch zwei weitere an: "Chef" und "Arzt". Jetzt sollte er noch je eines zu "Banker", "Pastor", "Abgeordneter" und "Lehrer" machen und es dann gut sein lassen. Denn der Witz hat Grenzen. Man merkt es an der Sprachkritik. Das Genre trägt sie nicht. Berufe haben nun einmal ihre eigene Sprache und lassen sie sich nicht nehmen, weil sie wie ein Erkennungszeichen wirkt. Das kann ein Humorgeplätscher nicht wegspülen. Der Verfasser kritisiert zum Beispiel die doppelte Verneinung. Deutsch sei "begründet". Der Anwalt jedoch sage "nicht unbegründet". "Begründet" und "nicht unbegründet" sind aber durchaus nicht dasselbe. Ebendeshalb beginnt diese Besprechung mit einer doppelten Verneinung. Sie bedeutet: Zwei minus. (Dr. Ralf Höcker: "Langenscheidt Sprachführer Anwalt-Deutsch/Deutsch-Anwalt". Wir verstehen uns vor Gericht. Langenscheidt Verlag, München 2008. 128 S., geb., 9,95 [Euro].) roell.
Alle Rechte vorbehalten. © F.A.Z. GmbH, Frankfurt am Main
Nicht unoriginell, den Unterschied zwischen sozialen Systemen als Unterschied zwischen Sprachen zu behandeln und zu versuchen, ihn nach Art eines Sprachführers zu überbrücken, wie es dieses Buch tut. Man erfährt auf diese Weise viel über die Anwälte, lernt ihr Kauderwelsch kennen und bekommt einige Sprachbrocken zu kauen. Besonders gescheit und witzig ist das Kaufrecht. Amüsant sind auch manche Bemerkungen zu Titeln. Zu "Jurist" etwa heißt es: "Gar kein Titel, sondern auf Visitenkarten so aussagekräftig wie Direktor, General Manager, Häuptling oder Chef". Die unvermeidliche Eisenbahndefinition des Reichsgerichts von 1879 leitet zur Kritik über. Man kennt die Definition und kann nur noch einmal mehr darüber schmunzeln. Man kennt überhaupt inzwischen diese Art von Schmunzelbüchern. Der Verlag bietet noch zwei weitere an: "Chef" und "Arzt". Jetzt sollte er noch je eines zu "Banker", "Pastor", "Abgeordneter" und "Lehrer" machen und es dann gut sein lassen. Denn der Witz hat Grenzen. Man merkt es an der Sprachkritik. Das Genre trägt sie nicht. Berufe haben nun einmal ihre eigene Sprache und lassen sie sich nicht nehmen, weil sie wie ein Erkennungszeichen wirkt. Das kann ein Humorgeplätscher nicht wegspülen. Der Verfasser kritisiert zum Beispiel die doppelte Verneinung. Deutsch sei "begründet". Der Anwalt jedoch sage "nicht unbegründet". "Begründet" und "nicht unbegründet" sind aber durchaus nicht dasselbe. Ebendeshalb beginnt diese Besprechung mit einer doppelten Verneinung. Sie bedeutet: Zwei minus. (Dr. Ralf Höcker: "Langenscheidt Sprachführer Anwalt-Deutsch/Deutsch-Anwalt". Wir verstehen uns vor Gericht. Langenscheidt Verlag, München 2008. 128 S., geb., 9,95 [Euro].) roell.
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"Von Ratschlägen zum passenden Anwalt über einen Schnellkurs zum Rückgaberecht bis hin zu Übersetzungshilfen bei Anwaltschreiben, Horonarverhandlung sowie Erstberatung stehen die richtigen Worte und Argumente bereit." -- KammerForum, Rechtsanwaltskammer Köln,