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Seit der wettbewerblichen Öffnung der Energiemärkte im Jahre 1998 steht die Wirksamkeit langfristiger Energielieferverträge auf dem Weiterverteilermarkt in Frage. Die früher durchweg mit Laufzeiten bis zu 20 Jahren geschlossenen Energielieferverträge enthalten regelmäßig Gesamtbedarfsdeckungsklauseln und Gebietsschutzabreden. Ob diese Klauseln kartell- oder zivilrechtlich wirksam sind und welche zivilrechtlichen Rechtsfolgen sich aus einer Unwirksamkeit dieser Klauseln für den Liefervertrag ergeben, beschäftigt seit gut zwei Jahren die Instanzgerichte.
Im Mittelpunkt der vorliegenden
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Produktbeschreibung
Seit der wettbewerblichen Öffnung der Energiemärkte im Jahre 1998 steht die Wirksamkeit langfristiger Energielieferverträge auf dem Weiterverteilermarkt in Frage. Die früher durchweg mit Laufzeiten bis zu 20 Jahren geschlossenen Energielieferverträge enthalten regelmäßig Gesamtbedarfsdeckungsklauseln und Gebietsschutzabreden. Ob diese Klauseln kartell- oder zivilrechtlich wirksam sind und welche zivilrechtlichen Rechtsfolgen sich aus einer Unwirksamkeit dieser Klauseln für den Liefervertrag ergeben, beschäftigt seit gut zwei Jahren die Instanzgerichte.

Im Mittelpunkt der vorliegenden Untersuchung steht das europäische Kartellrecht und hier insbesondere die Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Vereinbarungen und die dazu ergangenen Leitlinien sowie die Leitlinien über horizontale Zusammenarbeit. Es wird gezeigt, dass den Wertungen der sogenannten Schirm-GFVO auch für das deutsche Kartell- und Zivilrecht eine Leitbildfunktion zukommt und die Lieferverträge entsprechend angepasst werden können.
Autorenporträt
Prof. Dr. iur. Dr. rer. pol. Dr. h. c. Franz Jürgen Säcker ist Professor an der Freien Universität Berlin und Direktor des Instituts für deutsches und europäisches Wirtschafts-, Wettbewerbs- und Regulierungsrecht, Berlin.