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Langfrististige Energielieferverträge und Wettbewerbsrecht

Langfrististige Energielieferverträge und Wettbewerbsrecht

Zur Leitbildfunktion der Schirm-GFVO für das deutsche Kartellverbot

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Seit der wettbewerblichen Öffnung der Energiemärkte im Jahre 1998 steht die Wirksamkeit langfristiger Energielieferverträge auf dem Weiterverteilermarkt in Frage. Die früher durchweg mit Laufzeiten bis zu 20 Jahren geschlossenen Energielieferverträge enthalten regelmäßig Gesamtbedarfsdeckungsklauseln und Gebietsschutzabreden. Ob diese Klauseln kartell- oder zivilrechtlich wirksam sind und welche zivilrechtlichen Rechtsfolgen sich aus einer Unwirksamkeit dieser Klauseln für den Liefervertrag ergeben, beschäftigt seit gut zwei Jahren die Instanzgerichte.Im Mittelpunkt der vorliegenden U...