Bachelorarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, -, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit der Einführung des Bilanzrichtlinien-Gesetzes von 1985 gelang mit
275 HGB a.F. erstmals die Steuerlatenzierung in der handelsrechtlichen Rechnungslegung. Diese Vorschrift spielte allerdings in der Praxis der Abschlussprüfung und Rechnungslegung eine untergeordnete Rolle. Mit dem Bilanzmodernisierungsgesetz (BilMoG) das zum 29.5.2009 in Kraft getreten ist, wurde das Handelsgesetzbuch (HGB) umfassend reformiert. Erklärtes Ziel dieser Reform war unter anderem die Weiterentwicklung des HGB zu einer den International Financial Reporting Standards (IFRS) vollwertigen, aber kostengünstigeren und einfacheren Alternative. Durch die Reform sollte auch die Informationsfunktion des Jahresabschlusses gestärkt und so die Aussagekraft des handelsrechtlichen Abschlusses verbessert werden. Um dieses Ziel zu erreichen findet nun auch die Steuerlatenzierung im Jahres- undKonzernabschluss praxisrelevante Bedeutung. Bei der Bilanzierung latenter Steuern fand, in Anlehnung an die internationale Rechnungslegung, ein Konzeptionswechsel hin zum Temporary-Konzept statt. Damit hat sich der Gesetzgeber an eines der komplexesten Bilanzierungsthemen gewagt, dessen inhaltliche Ausgestaltung eines der zentralen Diskussionsthemen um die Anwendung des BilMoG darstellt. Hinzu kommt, dass durch das BilMoG weitestgehend die umgekehrte Maßgeblichkeit in
5 Abs. 1 Satz 2 EStG aufgehoben wurde. Dies hat zur Folge, dass Handels- und Steuerbilanz nun stark voneinander abweichen. Die daraus resultierenden Differenzen sind in Bezug auf die Steuerlatenzierung zu be-trachten. Für die Praxis hat die Bilanzierung von latenten Steuern stark an Be-deutung gewonnen. Die nachfolgende Arbeit befasst sich mit der Konzeption latenter Steuern im Einzel- und Konzernabschluss. Speziell für den Einzelabschluss wird auf die Ansatz-, Bewertungs- und Ausweisvorschriften sowie auf die daraus folgenden Verpflichtungen eingegangen.
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275 HGB a.F. erstmals die Steuerlatenzierung in der handelsrechtlichen Rechnungslegung. Diese Vorschrift spielte allerdings in der Praxis der Abschlussprüfung und Rechnungslegung eine untergeordnete Rolle. Mit dem Bilanzmodernisierungsgesetz (BilMoG) das zum 29.5.2009 in Kraft getreten ist, wurde das Handelsgesetzbuch (HGB) umfassend reformiert. Erklärtes Ziel dieser Reform war unter anderem die Weiterentwicklung des HGB zu einer den International Financial Reporting Standards (IFRS) vollwertigen, aber kostengünstigeren und einfacheren Alternative. Durch die Reform sollte auch die Informationsfunktion des Jahresabschlusses gestärkt und so die Aussagekraft des handelsrechtlichen Abschlusses verbessert werden. Um dieses Ziel zu erreichen findet nun auch die Steuerlatenzierung im Jahres- undKonzernabschluss praxisrelevante Bedeutung. Bei der Bilanzierung latenter Steuern fand, in Anlehnung an die internationale Rechnungslegung, ein Konzeptionswechsel hin zum Temporary-Konzept statt. Damit hat sich der Gesetzgeber an eines der komplexesten Bilanzierungsthemen gewagt, dessen inhaltliche Ausgestaltung eines der zentralen Diskussionsthemen um die Anwendung des BilMoG darstellt. Hinzu kommt, dass durch das BilMoG weitestgehend die umgekehrte Maßgeblichkeit in
5 Abs. 1 Satz 2 EStG aufgehoben wurde. Dies hat zur Folge, dass Handels- und Steuerbilanz nun stark voneinander abweichen. Die daraus resultierenden Differenzen sind in Bezug auf die Steuerlatenzierung zu be-trachten. Für die Praxis hat die Bilanzierung von latenten Steuern stark an Be-deutung gewonnen. Die nachfolgende Arbeit befasst sich mit der Konzeption latenter Steuern im Einzel- und Konzernabschluss. Speziell für den Einzelabschluss wird auf die Ansatz-, Bewertungs- und Ausweisvorschriften sowie auf die daraus folgenden Verpflichtungen eingegangen.
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