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Das BilMoG sollte die Bilanzierung nach HGB im Vergleich zu den internationalen Rechnungslegungsstandards attraktiver machen. Eine Entlastung für Einzelunternehmen, Personenhandelsgesellschaften sowie kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften bei der Erstellung ihrer Bilanzen durch die Befreiung von diversen Buchführungs- und Bilanzierungspflichten war ein weiteres Ziel des BilMoG. Im Rahmen des BilMoG wurde unter anderem der 274 HGB komplett neu geregelt. Diese Neuregelung hat unter anderem zu einem Abgrenzungsproblem für passive latente Steuern geführt, ob diese auch unter 249 Abs. 1 Satz…mehr

Produktbeschreibung
Das BilMoG sollte die Bilanzierung nach HGB im Vergleich zu den internationalen Rechnungslegungsstandards attraktiver machen. Eine Entlastung für Einzelunternehmen, Personenhandelsgesellschaften sowie kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften bei der Erstellung ihrer Bilanzen durch die Befreiung von diversen Buchführungs- und Bilanzierungspflichten war ein weiteres Ziel des BilMoG. Im Rahmen des BilMoG wurde unter anderem der
274 HGB komplett neu geregelt. Diese Neuregelung hat unter anderem zu einem Abgrenzungsproblem für passive latente Steuern geführt, ob diese auch unter
249 Abs. 1 Satz 1 HGB zu subsumieren sind. Dies betrifft grundsätzlich Unternehmen, welche nicht unter die Anwendung des
274 HGB fallen. Seitens der Fachverbände wird seither immer wieder diskutiert, ob passive latente Steuern von allen Unternehmen zu bilanzieren sind. Gemeint sind sämtliche Unternehmen, welche handelsrechtlich verpflichtet sind, eine Bilanz zu erstellen.
Autorenporträt
Frau Haug LL.B. war von 1996 bis 2002 als Bankkauffrau tätig. Anschließend arbeitete sie bis Ende 2008 im Gläubigerschutz. Ihre Fachhochschulreife erwarb sie in den Jahren 2006 bis 2008. 2013 hat sie nach einer Babypause ihr im Sommer 2009 begonnenes Studium erfolgreich abgeschlossen. Vorliegende Arbeit wurde 2014 als hervorragende Thesis prämiert.