Die Vorschriften zur Bilanzierung latenter Steuern im handelsrechtlichen Jahresabschluss (§§ 274, 306 HGB) wurden durch das im Jahre 2009 verabschiedete Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) völlig neu gefasst. Mit der Reform ging ein Konzeptionswechsel einher: Das Timing-Konzept wurde aufgegeben und durch das international gebräuchlichere Temporary-Konzept ersetzt. Ausgangspunkt der Berücksichtigung latenter Steuern sind mithin nicht mehr Ergebnisdifferenzen zwischen handels- und steuerrechtlicher Gewinnermittlung, sondern Bilanzdifferenzen zwischen den in Handels- und Steuerbilanz ausgewiesenen Vermögensgegenständen und Schulden. Durch diesen Konzeptionswechsel stellen sich viele Einzelfragen der Bilanzierung latenter Steuern völlig neu. Überdies wurde im Zuge des BilMoG eine Vielzahl weiterer Vorschriften geändert, die zu einem verstärkten Auseinanderfallen von Handels- und Steuerbilanz führen (z. B. die Aufgabe der umgekehrten Maßgeblichkeit). Die Bilanzierung latenter Steuern hat somit insbesondere im Einzelabschluss einen erheblichen Bedeutungszuwachs erfahren. In seiner Arbeit stellt der Autor die neugefassten Vorschriften zur Bilanzierung latenter Steuern nach HGB kritisch dar, identifiziert Regelungslücken sowie Unzulänglichkeiten der Neuregelung und unterbreitet Lösungsvorschläge. Dabei werden auch sehr spezielle Themengebiete wie z. B. Unternehmenserwerbe, Ergänzungsbilanzen oder Ergebnisübernahmen im Konzern aufgegriffen. Die Ausführungen werden durch eine Vielzahl von Zahlenbeispielen ergänzt. Als Beurteilungsmaßstab für seine Untersuchung wählt der Autor die Zwecke des Jahresabschlusses, in deren Gefüge der Gesetzgeber nach eigener Aussage mit dem BilMoG durch eine stärkere Betonung der Informationsfunktion eingegriffen hat. Am Ende der Arbeit unterbreitet er einen Reformvorschlag, der sich an den Zwecken des Jahresabschlusses post BilMoG orientiert.
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