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Projektarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,8, Duale Hochschule Baden-Württemberg, Karlsruhe, früher: Berufsakademie Karlsruhe, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG) vom 29.05.2009 gab es umfassende Neuregelungen seit der Verabschiedung des Bilanzrichtliniengesetzes (BiRiLiG) von 1985. Seine Zielsetzung einer verbesserten Aussagekraft deutscher Handelsabschlüsse forderte die Aufgabe bestehender Wahlrechte und die Notwendigkeit von Anpassungen handelsrechtlicher…mehr

Produktbeschreibung
Projektarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,8, Duale Hochschule Baden-Württemberg, Karlsruhe, früher: Berufsakademie Karlsruhe, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG) vom 29.05.2009 gab es umfassende Neuregelungen seit der Verabschiedung des Bilanzrichtliniengesetzes (BiRiLiG) von 1985. Seine Zielsetzung einer verbesserten Aussagekraft deutscher Handelsabschlüsse forderte die Aufgabe bestehender Wahlrechte und die Notwendigkeit von Anpassungen handelsrechtlicher Rechnungslegungsvorschriften. Für bilanzierende Unternehmen ergeben sich durch den mit dem BilMoG vollzogenen Konzeptionswechsel auf der einen Seite zwar neue Möglichkeiten zur bilanzpolitischen Gestaltung, auf der anderen Seite jedoch Einschränkungen durch Streichung von Wahlrechten. Mit dem Wegfall des umgekehrten Maßgeblichkeit sgrundsatzes wird eine unabhängige Ausübung von Wahlrechten sowohl für die Handelsbilanz als auch für die Steuerbilanz ermöglicht. Abweichungen z wischen handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Ansatz- und Bewertungswahlrechten werden in Form latenter Steuern in der Handelsbilanz abgebildet. Im Zuge der Annäherung des nationalen Bilanzrechts an die internationale Bilanzierungspraxis gewinnen latente Steuern immer mehr an Bedeutung. Im Regierungsentwurf (RegE) vom 30.07.2008 wird aber weiterhin am Grundsatz der Maßgeblichkeit festgehalten. Dies bedeutet, dass die Handelsbilanz weiter Grundlage für die steuerliche Gewinnermittlung nach § 5 Abs. 1 EStG bleibt. Sowohl der Bilanzierende als auch der Jahresabschlussadressat hat sich mit der Bedeutung von Latenzen in der Handelsbilanz auseinanderzusetzen. Für den Bilanzierenden ergibt sich die Verantwortung, sich mit den Auswirkungen seiner Bilanzpolitik auseinanderzusetzen, wohingegen der Jahresabschlussadressat in der Pflicht steht, Ermessensspielräume zu identifizieren, um die Lage des Unternehmens richtig zu beurteilen. § 274 HGB erfuhr mit dem neuen Handelsrecht eine umfassende Änderung. Der mit dem BilMoG vollzogenen Konzeptionswechsel verlangt für Geschäftsjahre ab den 01.01.2010, wahlweise auch für das Geschäftsjahr 2009, eine Berücksichtigung von sämtlichen Differenzen aus Handels- und Steuerbilanz . Der Aufbau dieser Arbeit sieht zunächst eine Konkretisierung der genannten Bilanzrechtsreform und deren Bedeutung für den vollzogenen Konzeptionswechsel vor. Des Weiteren soll die Frage der Entstehung und Bedeutung latenter Steuern geklärt werden. Die Besonderheiten und Problemstellungen, die sich für Einzelabschlüsse durch die Neukonzeption des § 274 HGB ergeben, ...
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