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Diese umfassende Kommentierung zum Lauterkeitsrecht glänzt mit präzisen Ausführungen mit hohem wissenschaftlichen Anspruch, ohne dabei jedoch die Bedürfnisse der Praxis aus den Augen zu verlieren. Die Darstellungsweise ist übersichtlich und modern, wie von den Kommentaren dieser Reihe gewohnt. Die Erstauflage hat sich unter den zahlreichen Publikationen zum novellierten UWG behauptet. So urteilten Rezensenten, es werde in Zukunft kein Weg an dem "Fezer" mit seiner "führenden Position" vorbeiführen sowie "Das Werk ist uneingeschränkt zu empfehlen, es erleichtert als wichtiges Hilfsmittel die…mehr

Produktbeschreibung
Diese umfassende Kommentierung zum Lauterkeitsrecht glänzt mit präzisen Ausführungen mit hohem wissenschaftlichen Anspruch, ohne dabei jedoch die Bedürfnisse der Praxis aus den Augen zu verlieren. Die Darstellungsweise ist übersichtlich und modern, wie von den Kommentaren dieser Reihe gewohnt.
Die Erstauflage hat sich unter den zahlreichen Publikationen zum novellierten UWG behauptet. So urteilten Rezensenten, es werde in Zukunft kein Weg an dem "Fezer" mit seiner "führenden Position" vorbeiführen sowie "Das Werk ist uneingeschränkt zu empfehlen, es erleichtert als wichtiges Hilfsmittel die praktische Arbeit aufgrund der kompetenten Aufbereitung und gelungenen Darstellung deutlich".
Expertisen zu Spezialthemen:
- Rechtsanwaltswerbung und Werbung der freien Berufe
- Lebensmittel- und Heilmittelwerbung
- Arzneimittelwerbung,
- Kosmetikwerbung,
- Medienwerbung, Film und Fernsehen,
- Formatschutz von Fernsehsendungen,
- Presse im Wettbewerbsrecht, das Recht am eigenen Bild, das Rechtam gesprochenen Wort,
- Umweltwerbung, Umweltzeichen,
- Vergleichende Produkttests, Werbung mit Testergebnissen,
- Gewinnspielwerbung,
- Domainrecht, Kennzeichen- und Namensrecht,
- Lauterkeitsrecht im Internet (Spamming, Bannerwerbung, Linking, Framing, Cookies, Auktionen),
- Informationspflichten im Internet,
- Preisangabenrecht, Preisangabenverordnung,
- Geografische Herkunftsangaben, Kollektivmarken, Internationales Schutzsystem,
- Marktbehinderung, Preisunterbietung, Sondervorteile, Verschenken von Originalware,
- Selektiver Vertrieb, Vertriebsbindungsrecht,
- Wettbewerb der öffentlichen Hand
Experten-Meinungen zur Vorauflage:
"Ich arbeite gern mit dem Fezer."
VorsRiBGH Prof. Dr. Willi Erdmann WRP 2005, S. 663, 671
"Der Kommentar (wird) seiner Zielsetzung uneingeschränkt gerecht, einerseits eine praxisorientierte Darstellung und andererseits eine rechtswissenschaftliche Grundlegung des Systems und der Rechtsstrukturen des neuen Lauterkeitsrechts zu bieten."
VorsRiBGH Prof. Dr. Willi Erdmann WRP 2005, S. 663, 671
"...ein außerordentliches Werk."
Rechtsanwalt Eckhardt Nachtwey, Bremen VuR 2005, S. 399
"..höchstes wissenschaftliches Niveau, das zugleich die Bedürfnisse der Praxis nicht aus den Augen verliert."
Rechtsanwältin Julia Berghoff NJW 2005, 1997
- umfassende Kommentierung der Black List"
- aktuelle UWG-Kommentierung zum TelefonwerbeG
Anlass der Neuauflage ist die Umsetzung der EU-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Rechtsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern (2005/29/EG) durch den nationalen Gesetzgeber. Die Richtlinie schreibt eine vollständige Rechtsangleichung (Vollharmonisierung) vor.
Während das UWG bisher allgemein an die Wettbewerbshandlung anknüpfte, stellt die Richtlinie auf den neuen Begriff der Geschäftspraktik ab. Gefordert wird künftig ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen Handlung und Absatzförderung. Ein weiteres Novum ist die Erweiterung des Anwendungsbereichs auf den nachvertraglichen Bereich, da auch andere irreführende Geschäftspraktiken als Werbung erfasst werden. Eine abschließende Aufzählung von wettbewerbsrechtlich relevanten Irreführungen regelt erstmals ein Irreführungstatbestand wegen Nichteinhaltung von Verhaltenskodizes.
Bedeutende Änderung zum gegenwärtigen Recht ist die Normierung einer "Schwarze Liste" im Anhang I zur Richtlinie. Die Wettbewerbshandlungen aus dieser Liste sind in jedem Fall unlauter und daher unzulässig. Vergleichbare Verbote ohne Wertungsmöglichkeit gab es bislang im deutschen Recht nur hinsichtlich der so genannten "cold calls" und der unerwünschten Werbung per Fax oder E-Mail.
Professor Dr. Karl-Heinz Fezer ist es als Herausgeber gelungen, ein hervorragendes Autorenteam aus ausgewiesenen Spezialisten des jeweiligen Fachbereichs zu gewinnen.

Für Richter, Rechtsanwälte, Unternehmen, Verbraucherschutzverbände, Industrie- und Handelskammern, Wirtschaftsverbände.
Autorenporträt
Karl-Heinz Fezer war bis 2014 Ordinarius für Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Gewerblichen Rechtsschutz und Wirtschaftsrecht an der Universität Konstanz.