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Die Arbeit bewegt sich in einem zentralen Spannungsfeld des Lauterkeitsrechts: War ein technisches Erzeugnis zeitweise patentgeschützt, versuchen Hersteller nach Ablauf des Patentschutzes eine Imitation des Produkts durch ihre Konkurrenz im Wege des lauterkeitsrechtlichen Nachahmungsschutzes zu verhindern. Praktisch verlängert oder ersetzt dies den bestehenden Sonderrechtsschutz von Gebrauchsgegenständen wie Baumaterialien.
Der Bundesgerichtshof setzt sich mit dieser Konstellation des zeitlichen Nacheinanders - der Kollision der verschiedenen Schutzregime des Patentrechts und des Schutzes
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Produktbeschreibung
Die Arbeit bewegt sich in einem zentralen Spannungsfeld des Lauterkeitsrechts: War ein technisches Erzeugnis zeitweise patentgeschützt, versuchen Hersteller nach Ablauf des Patentschutzes eine Imitation des Produkts durch ihre Konkurrenz im Wege des lauterkeitsrechtlichen Nachahmungsschutzes zu verhindern. Praktisch verlängert oder ersetzt dies den bestehenden Sonderrechtsschutz von Gebrauchsgegenständen wie Baumaterialien.

Der Bundesgerichtshof setzt sich mit dieser Konstellation des zeitlichen Nacheinanders - der Kollision der verschiedenen Schutzregime des Patentrechts und des Schutzes nach § 4 Nr. 3 UWG in den Entscheidungen »Exzenterzähne« (2015) und »Bodendübel« (2016) auseinander. Die Arbeit untersucht die dazu ergangene Kritik des Schrifttums. Zudem wird ein Vergleich mit US-amerikanischem Recht sowie eine rechtsökonomische Analyse herangezogen. Im Ergebnis können daraus Richtlinien für die Anwendung des lauterkeitsrechtlichen Nachahmungsschutzes aufgestellt werden.
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Autorenporträt
Julian Wernicke studierte Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin. 2018 bestand er die Erste Juristische Prüfung. Fortan arbeitete er am Lehrstuhl von Herrn Professor Dr. Tim W. Dornis. 2020 absolvierte er an der University of Cape Town das Masterprogramm im Recht des geistigen Eigentums mit Auszeichnung. Die Leuphana Universität Lüneburg verlieh Julian Wernicke im Jahr 2022 die Doktorwürde. Seit absolviertem Referendariat am Kammergericht ist er als Rechtsanwalt bei BOEHMERT & BOEHMERT in Berlin tätig.