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Die Publikation stellt einen Rechtsvergleich zwischen spanischem und deutschem Recht im Spannungsfeld von Lauterkeitsrecht und Kennzeichenrecht an. Das Hervorrufen von Verwechslungen gehört seit jeher zu den Kerntatbeständen des Marken- und sonstigen Kennzeichenrechts. Aber wie Art. 10bis der Pariser Verbandsübereinkunft zeigt auch zu den Archetypen unlauteren Wettbewerbs. Auch Art. 6 des Spanischen Gesetzes über unlauteren Wettbewerb ordnet die Unlauterkeit von »Verwechslungshandlungen« (Actos de confusión) an. Das EU-Recht begegnet Verwechslungsgefahren, nicht nur in verschiedenen…mehr

Produktbeschreibung
Die Publikation stellt einen Rechtsvergleich zwischen spanischem und deutschem Recht im Spannungsfeld von Lauterkeitsrecht und Kennzeichenrecht an. Das Hervorrufen von Verwechslungen gehört seit jeher zu den Kerntatbeständen des Marken- und sonstigen Kennzeichenrechts. Aber wie Art. 10bis der Pariser Verbandsübereinkunft zeigt auch zu den Archetypen unlauteren Wettbewerbs. Auch Art. 6 des Spanischen Gesetzes über unlauteren Wettbewerb ordnet die Unlauterkeit von »Verwechslungshandlungen« (Actos de confusión) an. Das EU-Recht begegnet Verwechslungsgefahren, nicht nur in verschiedenen kennzeichenrechtlichen Rechtsakten, sondern auch im Lauterkeitsrecht. Die Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken und insbesondere dessen Art. 6 Abs. 2 lit. a, der in Deutschland durch § 5 Abs. 2 im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb umgesetzt wurde, führte in den nachfolgenden Jahren unter anderem zu einer Neujustierung des Verhältnisses von Markenrecht und Lauterkeitsrecht. Die Studie vergleicht neben der strukturellen Umsetzung der relevanten Vorschriften der Richtlinie, den Stand von Literatur und Rechtsprechung zu vielen Fragen des Nebeneinander der beiden Regelungsmaterien (Marken-und Lauterkeitsrecht) unter europäischen Einfluss in beiden Ländern.
Autorenporträt
Christoph Krück legte die Erste Juristische Prüfung an der Universität Leipzig ab. Das Referendariat absolvierte er in Berlin und den USA. Die Zweite Juristische Staatsprüfung erfolgte am Kammergericht Berlin. Er wurde an der Universität Leipzig promoviert. Der Autor ist als Rechtsanwalt in München tätig.