84,99 €
inkl. MwSt.
Versandkostenfrei*
Versandfertig in 6-10 Tagen
  • Broschiertes Buch

Die in den letzten Jahren zunehmende Kritik an den geltenden Bilanzierungsregelungen für Leasingverträge im Allgemeinen und an IAS 17 im Besonderen hat das IASB Ende 2005 dazu veranlasst, eine umfassende Neuregelung der Leasingbilanzierung anzukündigen.
Elmar Sabel präsentiert einen neuen Ansatz zur Leasingbilanzierung in der kapitalmarktorientierten Rechnungslegung. Er ordnet das Leasing in das deutsche Recht ein und analysiert die derzeitige Leasingbilanzierung gemäß IAS 17 sowie die Vorschläge der G4+1-Working Group. Anschließend entwickelt er anhand der Grundsätze der IAS/IFRS ein…mehr

Produktbeschreibung
Die in den letzten Jahren zunehmende Kritik an den geltenden Bilanzierungsregelungen für Leasingverträge im Allgemeinen und an IAS 17 im Besonderen hat das IASB Ende 2005 dazu veranlasst, eine umfassende Neuregelung der Leasingbilanzierung anzukündigen.

Elmar Sabel präsentiert einen neuen Ansatz zur Leasingbilanzierung in der kapitalmarktorientierten Rechnungslegung. Er ordnet das Leasing in das deutsche Recht ein und analysiert die derzeitige Leasingbilanzierung gemäß IAS 17 sowie die Vorschläge der G4+1-Working Group. Anschließend entwickelt er anhand der Grundsätze der IAS/IFRS ein Konzept für die Neuregelung der Leasingbilanzierung und beschreibt detailliert die mögliche Ausgestaltung dieses Konzeptes für Leasingverträge, die bedingte Leasingraten, Optionen oder Restwertvereinbarungen vorsehen.
Autorenporträt
Dr. Elmar Sabel ist wissenschaftlicher Mitarbeiter von Prof. Dr. Winfried Mellwig am Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre, insb. Betriebswirtschaftliche Steuerlehre der Universität Frankfurt am Main.
Rezensionen
"Sabel hat das weite und nicht leicht übersehbare Feld der Leasing-Bilanzierung 'umgepflügt'. Er geht dabei Wege, die [...] für eine zukünftige Handhabung der Leasingbilanzierung in ihrer Konzeption neuartig sind. [...] Man wird mit seinem Doktorvater die Arbeit als 'von theoretischer Brillanz' beurteilen dürfen." WPg - Die Wirtschaftsprüfung, 18/2008