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Die öffentliche und fachöffentliche Auseinandersetzung um die sogenannte Sterbehilfe sowie die parallele Diskussion zur Patientenverfügung als möglichem Instrument zur Sicherung von Autonomie am Lebensende haben Hochkonjunktur. Die Unsicherheit und Ratlosigkeit von Ärzten, Pflegenden und Betroffenen, aber auch unter Juristen ist auch durch die höchstrichterliche Judikatur keineswegs beseitigt worden. Die Einschätzungen über ein angemessenes Verhältnis von Patientenautonomie und Integritätsschutz am Lebensende offenbaren tiefgreifende Differenzen. Entsprechendes gilt für die Frage, ob und…mehr

Produktbeschreibung
Die öffentliche und fachöffentliche Auseinandersetzung um die sogenannte Sterbehilfe sowie die parallele Diskussion zur Patientenverfügung als möglichem Instrument zur Sicherung von Autonomie am Lebensende haben Hochkonjunktur. Die Unsicherheit und Ratlosigkeit von Ärzten, Pflegenden und Betroffenen, aber auch unter Juristen ist auch durch die höchstrichterliche Judikatur keineswegs beseitigt worden. Die Einschätzungen über ein angemessenes Verhältnis von Patientenautonomie und Integritätsschutz am Lebensende offenbaren tiefgreifende Differenzen. Entsprechendes gilt für die Frage, ob und wieweit die Vormundschaftsrichter in die Entscheidungsprozesse einzubeziehen sind. Vor diesem Hintergrund und im Blick auf die dringend gebotene und geplante gesetzgeberische Reaktion untersuchen Wolfram Höfling und Anne Schäfer die Einstellungen und Entscheidungskriterien der deutschen Vormundschaftsrichter auf methodisch-valider Basis. Die Präsentation der Analyse der Ergebnisse der Totalerhebung unter den deutschen Vormundschaftsrichtern erster Instanz wird dabei in den normativen und politischen Kontext eingeordnet.
Autorenporträt
ist Direktor des Instituts für Staatsrecht sowie Inhaber des Lehrstuhls für Staats- und Verwaltungsrecht, Finanzrecht sowie Gesundheitsrecht an der Universität zu Köln und Leiter der Forschungsstelle für das Recht des Gesundheitswesens.

Geboren 1973; Studium der Sozial-, Politik- und Sportwissenschaften in Düsseldorf; 1999 M.A.; Studium der Rechtswissenschaften in Düsseldorf und Köln; 2003 Erste Juristische Staatsprüfung; Mitarbeiterin am Institut für Staatsrecht der Universität zu Köln; 2008 Zweite Juristische Staatsprüfung; seit 2009 Rechtsanwältin; seit 2013 wissenschaftliche Mitarbeiterin am Europäischen Zentrum für Freie Berufe der Universität zu Köln.