Lebensführungspflichten sind regelmäßig Gegenstand rechtstheoretischer Diskussionen und Untersuchungen, spielen aber vor allem auch in der kirchen- und arbeitsrechtlichen Praxis eine bedeutende Rolle. Die besondere Problematik dieses Themas liegt darin, daß in den Augen der Öffentlichkeit die private Lebensführung kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als Ausweis der Glaubwürdigkeit kirchlicher Verkündigung angesehen wird, die rechtliche Ausformung und praktische Durchsetzung bestimmter Pflichten aus diesem Bereich aber auf erhebliche Schwierigkeiten stößt. Dies wird vor allem dadurch bedingt, daß kirchlicher Dienst in unterschiedlichen Formen wahrgenommen wird, nämlich in öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen, in privatrechtlichen Anstellungsverhältnissen und als ehrenamtlicher Dienst. Die Arbeit beschäftigt sich insbesondere auch mit Fragen in dem zuletzt genannten Bereich.