Durch das Rechtsinstitut der eingetragenen Lebenspartnerschaft hat sich die rechtliche Situation gleichgeschlechtlicher Paare erheblich verbessert. Nahezu ungeregelt ist der Bereich des Kindschaftsrechts geblieben. Obwohl auch in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften vielfach Kinder aufwachsen, sind Stiefkindadoption, gemeinschaftliche Adoption und gemeinsames Sorgerecht nach wie vor ausgeschlossen. Diese Arbeit versucht, sich dem Thema der homosexuellen Elternschaft vorurteilsfrei zu nähern und die Frage zu klären, inwieweit ein gesetzlicher Regelungsbedarf gegeben ist. Ausgehend von der bestehenden Rechtslage nach Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes wird untersucht, ob die vorhandenen Absicherungsmöglichkeiten zum Schutze der in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften aufwachsenden Kinder ausreichend sind. Dabei orientiert sich die Arbeit neben verfassungsrechtlichen und rechtsvergleichenden Überlegungen vor allem an dem Aspekt des Kindeswohls.