Wenn zu Beginn dieser Darlegungen über »Legalität« und »Legitimität« die heutige innerstaatliche Lage Deutschlands staats- und verfassungsrechtlich als »Zusammenbruch des parlamentarischen Gesetzgebungsstaates« gekennzeichnet wird, so ist das nur als eine zusammenfassende, kurze, fachwissenschaftliche Formel gemeint. Optimistische oder pessimistische Vermutungen und Prognosen interessieren hier nicht; von »Krisen« - seien es nun biologische, medizinische oder ökonomische Krisen, Nachkriegskrisen, Vertrauenskrisen, Gesundungskrisen, Pubertätskrisen, Schrumpfungskrisen oder was immer - soll…mehr
Wenn zu Beginn dieser Darlegungen über »Legalität« und »Legitimität« die heutige innerstaatliche Lage Deutschlands staats- und verfassungsrechtlich als »Zusammenbruch des parlamentarischen Gesetzgebungsstaates« gekennzeichnet wird, so ist das nur als eine zusammenfassende, kurze, fachwissenschaftliche Formel gemeint. Optimistische oder pessimistische Vermutungen und Prognosen interessieren hier nicht; von »Krisen« - seien es nun biologische, medizinische oder ökonomische Krisen, Nachkriegskrisen, Vertrauenskrisen, Gesundungskrisen, Pubertätskrisen, Schrumpfungskrisen oder was immer - soll ebenfalls nicht gesprochen werden. Um die ganze Problematik des heutigen Legalitätsbegriffes, des ihm zugehörigen parlamentarischen Gesetzgebungsstaates und des aus der Vorkriegszeit überlieferten Rechtspositivismus richtig zu verstehen, bedarf es staats- und verfassungsrechtlicher Begriffsbestimmungen, welche die gegenwärtige innerpolitische Lage in ihren staatlichen Zusammenhängen im Auge behalten.Aus der Einleitung
Carl Schmitt, geboren am 11.7.1888 in Plettenberg, lehrte als Professor für Verfassungs- und Völkerrecht in Greifswald (1921), Bonn (1922), Berlin (Handelshochschule, 1926), Köln (1932) sowie an der Universität Berlin (1933-1945). Er gehört zu den anregendsten und zugleich umstrittensten politischen Denkern dieses Jahrhunderts in Deutschland. Vor allem seine Definitionen der Begriffe Politische Romantik und Politische Theologie, Souveränität, Diktatur, Legalität und Legitimität sowie des Politischen ('Freund-Feind-Theorie') hatten starken Einfluß weit über die Grenzen Deutschlands und seines Faches hinaus. Carl Schmitt starb 96jährig am Ostersonntag, dem 7. April 1985, in seinem Geburtsort.
Inhaltsangabe
EinleitungDas Legalitätssystem des Gesetzgebungsstaates gegenüber andern Staatsarten (Jurisdiktions-, Regierungs- und Verwaltungsstaaten)I. Das Legalitätssystem des parlamentarischen Gesetzgebungsstaates1. Gesetzgebungsstaat und Gesetzesbegriff2. Legalität und gleiche Chance politischer MachtgewinnungII. Die drei außerordentlichen Gesetzgeber der Weimarer Verfassung1. Der außerordentliche Gesetzgeber ratione materiae; der zweite Hauptteil der Weimarer Verfassung als eine zweite Verfassung2. Der außerordentliche Gesetzgeber ratione supremitatis; eigentliche Bedeutung: plebiszitäre Legitimität statt gesetzgebungsstaatlicher Legalität3. Der außerordentliche Gesetzgeber ratione necessitatis; eigentliche Bedeutung: die Maßnahme des Verwaltungsstaates verdrängt das Gesetz des parlamentarischen GesetzgebungsstaatesSchlußAnhangEditorische Nachbemerkung - Korrekturbemerkungen Carl Schmitts - Faksimiles des Handexemplars A von Carl SchmittNamenverzeichnis
EinleitungDas Legalitätssystem des Gesetzgebungsstaates gegenüber andern Staatsarten (Jurisdiktions-, Regierungs- und Verwaltungsstaaten)I. Das Legalitätssystem des parlamentarischen Gesetzgebungsstaates1. Gesetzgebungsstaat und Gesetzesbegriff2. Legalität und gleiche Chance politischer MachtgewinnungII. Die drei außerordentlichen Gesetzgeber der Weimarer Verfassung1. Der außerordentliche Gesetzgeber ratione materiae; der zweite Hauptteil der Weimarer Verfassung als eine zweite Verfassung2. Der außerordentliche Gesetzgeber ratione supremitatis; eigentliche Bedeutung: plebiszitäre Legitimität statt gesetzgebungsstaatlicher Legalität3. Der außerordentliche Gesetzgeber ratione necessitatis; eigentliche Bedeutung: die Maßnahme des Verwaltungsstaates verdrängt das Gesetz des parlamentarischen GesetzgebungsstaatesSchlußAnhangEditorische Nachbemerkung - Korrekturbemerkungen Carl Schmitts - Faksimiles des Handexemplars A von Carl SchmittNamenverzeichnis
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