Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 2,0, Universität Augsburg (Juristische Fakultät), Veranstaltung: "Wie entsteht Recht?" Seminar zur Gesetzgebung und Rechtserzeugung, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Legislative Rechtserzeugung und darauf bezogen die Funktionen desGesetzes im gewaltengeteilten Staat sollen im Rahmen dieserSeminararbeit erörtert werden.Die Bundesrepublik Deutschland ist eine parlamentarische Demokratiegemäß Art. 20 Abs. 1 und 2 GG und dem Prinzip der Gewaltenteilungnach Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG verpflichtet. Deshalb wird derklassischen Gewaltenteilungslehre entsprechend eine"Generalkompetenz" des Gesetzgebers erwartet. Die Bundesrepublik istvertikal und horizontal mehrgliedrig aufgebaut, so dass sich neben der institutionellen Hierarchie eine normative Rangordnung bildet."Es geht (...) nicht nur um Trennung und Verteilung politischerMacht, also um Mäßigung und Kontrolle. [...] In den Worten desBundesverfassungsgerichts- [sollen] staatliche Entscheidungenmöglichst richtig, d.h. von den Organen getroffen werden, diedafür nach ihrer Organisation, Zusammensetzung, Funktion undVerfahrensweise über die besten Voraussetzungen verfügen."Damit sind nicht nur die Legislative und Exekutive des Bundes für die Rechtssetzung zuständig, sondern auch die Exekutive und Legislative der Länder. Rechtsverordnungen sind in der Regel Normsetzungen derExekutive die durch Parlamentsgesetze erst möglich gemacht werden.Also sind Gesetze DIE Instrumente zur Erreichung der Staatszielbestimmungen gemäß Art. 20 und 28 GG. Dennoch fällt bei der Literaturrecherche auf, dass einige Autoren -von Hans Schneider bis Eckart von Klein- eine generelle Veränderung in der Funktion des Gesetzes feststellen.Die Funktion des Gesetzes ist in erster Linie die Normentfaltung. DieZiele der Normsetzung kann man aber z.B. über die Typologie derGesetze in Erfahrung bringen. Deshalb wird eine rechtstheoretischeBegriffsbestimmung erforderlich. Begriffe wie Gesetz im materiellen undim formellen Sinne, Rechtsverordnungen und Satzungen die sich aus der Normenhierarchie ergeben und mit der Wesentlichkeitstheorie begründen lassen.
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