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Mischfinanzierungstatbestände in der Finanzverfassung des Grundgesetzes prägen den verfassungsrechtlichen Diskurs seit Langem. Die 2017 und 2019 erfolgte Einfügung der Art. 104c und 104d GG in das Grundgesetz hat abermals zu einer deutlichen Ausweitung der Kompetenzen des Bundes zur Mitfinanzierung von Länderaufgaben geführt; nun auch in Kernbereichen der Länderhoheit, wie der kommunalen Bildungsinfrastruktur und dem sozialen Wohnungsbau. Die Analyse der aus einer systemwidrigen Mischfinanzierung resultierenden Probleme führt zu der Erkenntnis, dass auch mit den neuen Finanzhilfen unter…mehr

Produktbeschreibung
Mischfinanzierungstatbestände in der Finanzverfassung des Grundgesetzes prägen den verfassungsrechtlichen Diskurs seit Langem. Die 2017 und 2019 erfolgte Einfügung der Art. 104c und 104d GG in das Grundgesetz hat abermals zu einer deutlichen Ausweitung der Kompetenzen des Bundes zur Mitfinanzierung von Länderaufgaben geführt; nun auch in Kernbereichen der Länderhoheit, wie der kommunalen Bildungsinfrastruktur und dem sozialen Wohnungsbau. Die Analyse der aus einer systemwidrigen Mischfinanzierung resultierenden Probleme führt zu der Erkenntnis, dass auch mit den neuen Finanzhilfen unter anderem Effizienzdefizite und die Verwischung politischer Verantwortlichkeiten einhergehen. In einer auf Aufgaben- und Finanzierungstrennung beruhenden Finanzverfassung lassen sie sich daher - anders als gegenwärtig praktiziert - allenfalls in sehr begrenzten Ausnahmefällen legitimieren. Die Arbeit schließt mit einem Vorschlag, wie sich eine solche Begrenzung auf besondere Notlagen umsetzen ließe.
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Autorenporträt
Simon Piloty-Leskien studierte Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster mit Schwerpunkt im Steuerrecht. Nach der ersten juristischen Prüfung Ende 2015 promovierte er ab 2018 als Stipendiat des Elsa-Neumann-Stipendiums des Landes Berlin am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Finanzrecht bei Prof. Dr. Christian Waldhoff an der Humboldt-Universität zu Berlin. Währenddessen arbeitete er zudem als Wissenschaftlicher Mitarbeiter in einer internationalen Wirtschaftskanzlei. Derzeit ist er Rechtsreferendar beim Kammergericht Berlin.