Die Bedeutung der Gesetze im römischen Privatrecht. Aus dem Italienischen übersetzt von Ulrike Babusiaux. Nachwort: Jakob F. Stagl, Juristenrecht oder Gesetzesrecht. (Abt. A: Abhandlungen zum Römischen R Mitarbeit:Stagl, Jakob F.;Übersetzung:Babusiaux, Ulrike
Die Bedeutung der Gesetze im römischen Privatrecht. Aus dem Italienischen übersetzt von Ulrike Babusiaux. Nachwort: Jakob F. Stagl, Juristenrecht oder Gesetzesrecht. (Abt. A: Abhandlungen zum Römischen R Mitarbeit:Stagl, Jakob F.;Übersetzung:Babusiaux, Ulrike
Das römische Recht gilt als Juristenrecht; dieses Paradigma wurde durch Giovanni Rotondi und Fritz Schulz zu Beginn des 20. Jahrhunderts begründet. In seiner 2012 auf Italienisch erschienenen Studie hat Dario Mantovani (Pavia) dieses Paradigma in Frage gestellt. Seine Argumentation baut dabei sowohl auf der römischen Selbstsicht als auch auf der für die heutige Forschung greifbaren Überlieferung auf und untersucht abschließend die geistesgeschichtlichen Grundlagen, welche die These von der Gesetzeslosigkeit prägten. Um die Aufmerksamkeit für Mantovanis Überlegungen zu verstärken, hat es Ulrike…mehr
Das römische Recht gilt als Juristenrecht; dieses Paradigma wurde durch Giovanni Rotondi und Fritz Schulz zu Beginn des 20. Jahrhunderts begründet. In seiner 2012 auf Italienisch erschienenen Studie hat Dario Mantovani (Pavia) dieses Paradigma in Frage gestellt. Seine Argumentation baut dabei sowohl auf der römischen Selbstsicht als auch auf der für die heutige Forschung greifbaren Überlieferung auf und untersucht abschließend die geistesgeschichtlichen Grundlagen, welche die These von der Gesetzeslosigkeit prägten. Um die Aufmerksamkeit für Mantovanis Überlegungen zu verstärken, hat es Ulrike Babusiaux (Zürich) unternommen, den Text ins Deutsche zu übertragen. Neben dieser Übersetzung enthält der Band einen Nachtrag Mantovanis sowie eine aktualisierte Besprechung des Beitrags durch Jakob Stagl (Santiago de Chile). Das Buch bietet damit ein Kompendium zum Stand der Frage und soll dadurch neue Forschungsperspektiven eröffnen.Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
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Freiburger Rechtsgeschichtliche Abhandlungen. N. F. 78
Dario Mantovani: Legum multitudo. Die Bedeutung der Gesetze im römischen Privatrecht
I. Thema und Methode der Untersuchung II. Die Masse der leges publicae aus Sicht der Zeitgenossen III. Die von Rotondi individualisierten leges publicae des Privatrechts und die Auswahl der Informationen in den Quellen IV. Eine Bestandsaufnahme der namentlich in juristischen und literarischen Quellen zitierten leges publicae des Privatrechts V. Die leges publicae in den Werken der Juristen VI. Leges publicae und interpretatio der Juristen VII. Geschichte der Historiographie: Die leges publicae und das römische Privatrecht zwischen römischem Recht, allgemeiner Rechtslehre und Rechtssoziologie Epilog Addendum: Zur Kritik Gianni Santuccis: Argumentorum inopia - Zu Santuccis Umgang mit den Quellen zur legum multitudo -Von Santucci nicht gewürdigte Ergebnisse des Hauptteils
Jakob Fortunat Stagl: Nachwort - Juristenrecht oder Gesetzesrecht?
1. Das Volk des Rechts 2. Die Delegifizierungsthese Mantovanis 3. Die perspektivische Verkürzung unserer Sicht der Römer 4. Das Volk der Gesetze
Dario Mantovani: Legum multitudo. Die Bedeutung der Gesetze im römischen Privatrecht
I. Thema und Methode der Untersuchung II. Die Masse der leges publicae aus Sicht der Zeitgenossen III. Die von Rotondi individualisierten leges publicae des Privatrechts und die Auswahl der Informationen in den Quellen IV. Eine Bestandsaufnahme der namentlich in juristischen und literarischen Quellen zitierten leges publicae des Privatrechts V. Die leges publicae in den Werken der Juristen VI. Leges publicae und interpretatio der Juristen VII. Geschichte der Historiographie: Die leges publicae und das römische Privatrecht zwischen römischem Recht, allgemeiner Rechtslehre und Rechtssoziologie Epilog Addendum: Zur Kritik Gianni Santuccis: Argumentorum inopia - Zu Santuccis Umgang mit den Quellen zur legum multitudo -Von Santucci nicht gewürdigte Ergebnisse des Hauptteils
Jakob Fortunat Stagl: Nachwort - Juristenrecht oder Gesetzesrecht?
1. Das Volk des Rechts 2. Die Delegifizierungsthese Mantovanis 3. Die perspektivische Verkürzung unserer Sicht der Römer 4. Das Volk der Gesetze
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