Das Reichsversicherungsrecht "bildet [...] einen Teil der 'socialpolitischen Gesetzgebung' des deutschen Reiches, d.h. derjenigen Gesetzgebung, welche sich das schöne und ideale Ziel steckt, dem socialen Elende der minderbegüterten Volksschichten und dem socialen Übel des Klassengegensatzes abzuhelfen" (S. 2). Diesem Recht ist das Lehrbuch Weyls gewidmet. Es gliedert sich in drei Teile: Im ersten, historischen Teil zeichnet Weyl die Geschichte des materiellen Arbeiterschutzes und des Reichsversicherungsrechts nach. Im zweiten Teil behandelt Weyl die einzelnen Teilgebiete, etwa das Krankenversicherungsrecht oder das Unfallversicherungsrecht. Im abschließenden dritten Teil wird der Bedeutung des Reichsversicherungsrechts nachgegangen.
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