Der "Jescheck" hat seit seinem ersten Erscheinen im Jahre 1969 eine führende Position in der deutschen, aber auch in der ausländischen Strafrechtswissenschaft erlangt. Mit der von der Fachwelt mit Spannung erwarteten völlig neu bearbeiteten und erweiterten 5. Auflage ist Thomas Weigend, Professor an der Universität zu Köln, als Mitautor in das Lehrbuch eingetreten. Der "Jescheck/Weigend" ist das gemeinsame Werk beider Autoren.
Die anerkannten Vorzüge des großen Lehrbuchs zeichnen auch die 5. Auflage aus. Die Verfasser geben in leicht verständlicher Sprache einen umfassenden Überblick über die Entwicklung und den gegenwärtigen Stand der allgemeinen Lehren des Strafrechts in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Schrifttum. Hervorzuheben ist die mit der Strafrechtsdogmatik gleichgewichtige Behandlung der Rechtsfolgen der Straftat. Das deutsche Strafrecht wird als Teil eines internationalen Kulturzusammenhangs verstanden; die rechtsvergleichenden Partien des Werkes sind deshalb weitergeführt und um das Strafrecht Belgiens erweitert worden. Das in den Literaturübersichten zusammengestellte Schrifttum ist in den Fußnoten verarbeitet. Die Beispiele zur Erläuterung von Lehrmeinungen sind ganz überwiegend der Rechtsprechung entnommen. Aufgeschlossen ist das Werk durch das ausführliche Inhaltsverzeichnis, ein reich gegliedertes Sachverzeichnis und ein umfassendes Gesetzesregister.
Gesetzgebung, Rechtsprechung und Schrifttum sind in der Einleitung und den ersten beiden Hauptteilen bis Anfang 1995, im dritten Hauptteil bis Mitte 1995, teilweise auch darüber hinaus, berücksichtigt.
Die anerkannten Vorzüge des großen Lehrbuchs zeichnen auch die 5. Auflage aus. Die Verfasser geben in leicht verständlicher Sprache einen umfassenden Überblick über die Entwicklung und den gegenwärtigen Stand der allgemeinen Lehren des Strafrechts in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Schrifttum. Hervorzuheben ist die mit der Strafrechtsdogmatik gleichgewichtige Behandlung der Rechtsfolgen der Straftat. Das deutsche Strafrecht wird als Teil eines internationalen Kulturzusammenhangs verstanden; die rechtsvergleichenden Partien des Werkes sind deshalb weitergeführt und um das Strafrecht Belgiens erweitert worden. Das in den Literaturübersichten zusammengestellte Schrifttum ist in den Fußnoten verarbeitet. Die Beispiele zur Erläuterung von Lehrmeinungen sind ganz überwiegend der Rechtsprechung entnommen. Aufgeschlossen ist das Werk durch das ausführliche Inhaltsverzeichnis, ein reich gegliedertes Sachverzeichnis und ein umfassendes Gesetzesregister.
Gesetzgebung, Rechtsprechung und Schrifttum sind in der Einleitung und den ersten beiden Hauptteilen bis Anfang 1995, im dritten Hauptteil bis Mitte 1995, teilweise auch darüber hinaus, berücksichtigt.
»Mit dieser Auflage ist Jeschek und seinem Mitautor Weigend das seltene Kunststück gelungen, eines der bekanntesten und renommiertesten großen Lehrbücher zum Allg. Teil des deutschen Strafrechts nochmals erheblich zu verbessern. [...] Diese Neuauflage ist eine wahre Fundgrube für jeden Leser und ein Musterbeispiel für Verständlichkeit und Präzision.« Dr. J. Brammsen, in: Jura, 10/97
»Die Erörterung der Probleme des Allgemeinen Teils ist erneut von einer wissenschaftlichen Sorgfalt, die ihresgleichen sucht. Besonders positiv ist ferner hervorzuheben, daß die Grundzüge der Strafrechtsgeschichte ebenso erörtert werden wie die Kriminalitätsentwicklung an Hand der Statistik seit dem Jahre 1882. Dies unterstreicht den eigenständigen Charakter des Lehrbuchs und macht es weit über den Allgemeinen Teil hinaus zu einem Kompendium des Strafrechts für Rechtswissenschaft und Rechtspraxis.« Dr. H. Schmitt, in: Archiv für Kriminologie, 3-4/1997
»Nach sieben Jahren, so lange liegt die Vorauflage zurück, hat sich auch auf dem Gebiet des Allgemeinen Teils des Strafrechts viel getan. In einer 'Fundgrube' wie dem 'Jeschek' ist all dies zu finden und aktuell aufbereitet. Für Haus- und Seminararbeiten gibt es kaum etwas Besseres!« In: Hofgartenpost am Juridicum, 1-2/1996
»Die Erörterung der Probleme des Allgemeinen Teils ist erneut von einer wissenschaftlichen Sorgfalt, die ihresgleichen sucht. Besonders positiv ist ferner hervorzuheben, daß die Grundzüge der Strafrechtsgeschichte ebenso erörtert werden wie die Kriminalitätsentwicklung an Hand der Statistik seit dem Jahre 1882. Dies unterstreicht den eigenständigen Charakter des Lehrbuchs und macht es weit über den Allgemeinen Teil hinaus zu einem Kompendium des Strafrechts für Rechtswissenschaft und Rechtspraxis.« Dr. H. Schmitt, in: Archiv für Kriminologie, 3-4/1997
»Nach sieben Jahren, so lange liegt die Vorauflage zurück, hat sich auch auf dem Gebiet des Allgemeinen Teils des Strafrechts viel getan. In einer 'Fundgrube' wie dem 'Jeschek' ist all dies zu finden und aktuell aufbereitet. Für Haus- und Seminararbeiten gibt es kaum etwas Besseres!« In: Hofgartenpost am Juridicum, 1-2/1996