Die Schutzbedürftigkeit der Freiheit über den eigenen Körper zu verfügen, liegt auf der Hand. Die Gründe und Grenzen entsprechenden Grundrechtsschutzes erscheinen in der Praxis jedoch auf den Einzelfall bezogen und unsystematisch. Die Arbeit versucht eine Systematisierung dieses Feldes anhand der Debatte um das sog. »Human Enhancement«. Die philosophische Debatte wird für die Rechtswissenschaft aufbereitet und verfassungsrechtlich ausgewertet. Daraus ergeben sich zentrale Thesen: Der grundrechtliche Schutz körperbezogener Freiheiten folgt (mindestens) zwei Prinzipien, nämlich dem der…mehr
Die Schutzbedürftigkeit der Freiheit über den eigenen Körper zu verfügen, liegt auf der Hand. Die Gründe und Grenzen entsprechenden Grundrechtsschutzes erscheinen in der Praxis jedoch auf den Einzelfall bezogen und unsystematisch. Die Arbeit versucht eine Systematisierung dieses Feldes anhand der Debatte um das sog. »Human Enhancement«. Die philosophische Debatte wird für die Rechtswissenschaft aufbereitet und verfassungsrechtlich ausgewertet. Daraus ergeben sich zentrale Thesen: Der grundrechtliche Schutz körperbezogener Freiheiten folgt (mindestens) zwei Prinzipien, nämlich dem der körperlichen Integrität und dem der körperlichen Autonomie. Letzteres findet bislang in keinem anerkannten Grundrechtstatbestand eine adäquate Ausprägung. Ein Grundrecht auf leibliche Selbstbestimmung ist nicht nur erforderlich, um Zukunftstechnologien regulatorisch abzubilden. Es erhellt das Gesamtkonzert der körperbezogenen Freiheitsrechte des Grundgesetzes auch in bekannten Konstellationen.
Mats Andresen studierte Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg mit dem Schwerpunktbereich Information und Kommunikation. Nach der ersten Staatsprüfung promovierte er an der Bucerius Law School in Hamburg. Während dieser Zeit war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter in einer international tätigen Wirtschaftskanzlei im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes und des geistigen Eigentums tätig. Seit Februar 2023 absolviert er das Rechtsreferendariat am Hanseatischen Oberlandesgericht mit Stationen unter anderem beim Bundesamt für Presse und Information der Bundesregierung und dem Norddeutschen Rundfunk.
Inhaltsangabe
1 Einleitung Ziele und Hergang der Arbeit - Kernbegriffe
2 »Enhancement« als Problem leiblicher Selbstbestimmung »Enhancement« als Deskription - »Enhancement« als Rechtsbegriff - Die Enhancement-Debatte: Wie mit Enhancement umgehen? - Taxonomien des Enhancements
3 Der grundrechtliche Schutz leiblicher Selbstbestimmung Gründe grundrechtlicher Betrachtung - Funktionen grundrechtlicher Betrachtung - Formalisierung leiblicher Selbstbestimmung als Grundrecht - Freiheit von »aufgezwungenem Enhancement« - Freiheitsvoraussetzungen: Einsichtsfähigkeit und bestimmte Erklärung 3
5 Grenzen leiblicher Selbstbestimmung Der Schutz von Menschlichkeit, Gesundheit und Autonomie - Der Schutz von Chancengerechtigkeit, Gleichheit und Solidarität
1 Einleitung Ziele und Hergang der Arbeit - Kernbegriffe
2 »Enhancement« als Problem leiblicher Selbstbestimmung »Enhancement« als Deskription - »Enhancement« als Rechtsbegriff - Die Enhancement-Debatte: Wie mit Enhancement umgehen? - Taxonomien des Enhancements
3 Der grundrechtliche Schutz leiblicher Selbstbestimmung Gründe grundrechtlicher Betrachtung - Funktionen grundrechtlicher Betrachtung - Formalisierung leiblicher Selbstbestimmung als Grundrecht - Freiheit von »aufgezwungenem Enhancement« - Freiheitsvoraussetzungen: Einsichtsfähigkeit und bestimmte Erklärung 3
5 Grenzen leiblicher Selbstbestimmung Der Schutz von Menschlichkeit, Gesundheit und Autonomie - Der Schutz von Chancengerechtigkeit, Gleichheit und Solidarität
6 Ergebnisse und Zusammenfassung
Literatur- und Sachverzeichnis
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